Der von der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Lauenburg (WFL) gegen den BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) angestrengte Rechtsstreit um das geplante Gewerbegebiet in Kasseburg wurde mit einem Vergleich beigelegt. Darin stellte das Landgericht Lübeck fest, dass der BUND nicht eine falsche Größe des geplanten Gewerbegebietes, sondern nur die dazugehörige Datenquelle falsch angegeben hatte.
Dem BUND ist es also weiterhin erlaubt, den Leitfaden vom März 2015 „Kooperation an der Fehmarnbelt-Achse“ zu zitieren, der realisierbare Flächen von insgesamt 100 Hektar in Kasseburg/Kuddewörde darstellt. Auch die Aussage des BUND, „Herr Hahn, Geschäftsführer der WFL, bedient sich mit Halb- und Unwahrheiten, um das Informationsbild über das zukünftige Gewerbegebiet zu verharmlosen“, wurde vom Gericht als zutreffend festgestellt. Die WFL hatte die Kasseburger also über die geplanten Entwicklungsschritte des Gewerbegebietes nicht umfassend ehrlich informiert.
Mit seiner ehrenamtlichen Arbeit hatte der BUND ergänzend eine gute Entscheidungsgrundlage für den Bürgerentscheid vom 30. Mai gelegt, in dem die Kasseburger mehrheitlich gegen das geplante Gewerbegebiet entschieden haben. Die Klage der WFL gegen das BUND-Vorstandsmitglied Stamer hat ein beträchtliches Loch in die BUND-Kasse gerissen durch Verfahrenskosten in Höhe von fast 2.000 Euro. Von daher bitten wir Mitglieder und Freunde, das erfolgreiche Engagement des BUND für den Schutz von Umwelt und Natur mit einer Spende gegen Spendenbescheinigung zu unterstützen.
Spendenkonto: BUND-RZ, IBAN DE11 2305 2750 0000 9094 75.
Ursula Redecker und Götz Salisch, Labenz