Man bekommt jetzt fast den Eindruck, Gunnar Koech sei immer schon der ungewollte Bürgermeister der Stadtvertreter, des Schulverbandes, des Kreises und der Feuerwehr; habe ich jemanden vergessen? Diverse Leserbriefe stellen ihn als Opfer dar und suggerieren damit den Ratzeburgerinnen und Ratzeburgern, doch am 22.08.2021 das „Opfer“ Koech nicht abzuwählen. Ihr habt ihn doch auch vor zwei Jahren mehrheitlich gewählt. Auf seinen Abwahlplakaten steht dann auch „… Sie haben sich nicht geirrt …“
Wollen wir mal richtigstellen:
Die überwältigende Mehrheit der wahlberechtigten Ratzeburgerinnen und Ratzeburger haben Hr. Koech nicht gewählt! Von den zirka 12.000 möglichen Stimmen der Wahlberechtigten, hat Hr. Koech nach den öffentlich einsehbaren Angaben auf der Homepage der Stadt Ratzeburg im ersten Wahlgang gerade mal 2.897 Stimmen und 3.127 Stimmen in der Stichwahl bekommen. Sollte die aktuelle Anklage durch die Staatsanwalt Erfolg haben, wäre rückblickend betrachtet, das Handeln von Hr. Koech während des Wahlkampfes als Täuschung der Wählerschaft zur bewerten. Ohne diese Täuschung wäre das Abstimmungsergebnis sicher anders ausgefallen. Einen Tag vor der Stichwahl lässt er durch die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung vor dem Landgericht die Verteilung einer Informationsschrift zu seiner behaupteten Cannabis-Vergangenheit stoppen und kündigt großspurig „Aufklärung“ an. Nach der Wahl lässt er dann unmittelbar vor dem gerichtlich anberaumten Verhandlungstermin die Gerichtsverhandlung durch Rücknahme seines Antrages platzen. Nun hat die Staatsanwaltschaft Lübeck wegen genau dieser für die Wahl mitentscheidenden eidesstaatlichen Versicherung Anklage gegen Hr. Koech erhoben und zwar wegen Abgabe einer falschen Versicherung an Eides Statt – eine Straftat, die nach §156 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden kann.
Auch an anderen Beispielen zeigt sich die „Wahrheitsliebe“ von Hr. Koech: Vor der Wahl hat er verkündet, er wolle als Bürgermeister selbstverständlich seine ganze Arbeitskraft dem Bürgermeisteramt widmen und sich aus der Tätigkeit in seinem Fahrradgeschäft zurückziehen – kaum im Amt, hat er für genau diese Tätigkeit eine Nebentätigkeitsgenehmigung beantragt, um weiter für seinen Fahrradladen tätig sein zu können.
So einen „Bürgermeister“ braucht Ratzeburg nicht. Zeigen wir Ihm nun die rote Karte, kein populistisches „Käffchen mit Koech“! Gehen Sie am 22.08.21 wählen und stimmen mit „JA“ zur Abwahl!
Gundula Dawert
Anmerkung der Redaktion: Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung einer Person durch ein Gericht gilt die Unschuldsvermutung.