Herzogtum Lauenburg (pm). In einer Eingabe hatten Mitglieder des CDU-Kreisverbandes Herzogtum Lauenburg erhebliche Vorwürfe formuliert mit Blick auf die Beschlussfassung des CDU-Kreisvorstandes vom 4. Mai 2021 zur Nominierung der Landtagskandidaten in den Wahlkreisen Lauenburg-Nord und Lauenburg-Süd als Online-Veranstaltung mit Briefwahlverfahren. Der Vorwurf lautete, die Beschlüsse seien nicht satzungskonform gewesen, dem CDU-Kreisvorstand und dem Abgeordneten Klaus Schlie wurden Rechtsverstöße vorgeworfen. Die Eingabe endet mit der Aufforderung an die Landespartei, die Vorgänge zu prüfen und die Wahlkreismitgliederversammlungen zu wiederholen.
Der Landessatzungssauschuss der CDU Schleswig-Holstein unter Vorsitz von Dr. Engelstätter stellt nunmehr fest, dass „der durch die Antragsteller geschilderte Sachverhalt (…) im Ergebnis keinen Anlass für satzungsrechtliche Maßnahmen gemäß Paragraf 24 Absatz 3 S. 3 der Landessatzung der CDU Schleswig-Holstein“ bietet. Dazu der CDU-Kreisvorsitzende Rasmus Vöge: „Damit ist von Seiten des CDU-Landesverbandes eindeutig klargestellt, dass der Beschluss des Kreisvorstandes zur Durchführung der Online-Wahlkreismitgliederversammlungen mit Briefwahl korrekt ist. Ich erinnere in diesem Kontext auch an das Votum des Kreisvorstandes, das mit 14 zu 4 Stimmen eindeutig ausgefallen ist.
Damit sind nunmehr die satzungsrechtlichen Fragen geklärt – unser Kreispräsident und Ehrenkreisvorsitzender Meinhard Füllner hat die Angelegnheit bereits heute in der Presse politisch eingeordnet und dem Vorgang als ‚in Form, Farbe und Art ein Alleinstellungsmerkmal‘ attestiert. Unstrittig ist aus meiner Sicht, dass der CDU Herzogtum Lauenburg, und das vor allem den vielen Mitgliedern, die sich in der Partei und in den Gemeinden und Städten vor Ort ehrenamtlich und freiwillig zur CDU bekennen und engagieren, schwerer Schaden entstanden ist – und das zwei Monate vor der Bundestagswahl! Wir wollen das Direktmandat für die CDU verteidigen und treten stattdessen mit einem Streit in die Öffentlichkeit, dem es erkennbar an Substanz mangelte.
Betonen möchte ich auch, dass sich an den beiden Nominierungen der Landtagskandidaten so viele Mitglieder der CDU Herzogtum Lauenburg beteiligt haben, wie bei keiner Abstimmung zuvor in den vergangenen Jahrzehnten. Die Wahlbeteiligung lag bei ca. 60%. Ich sehe das als riesigen Erfolg für die innerparteiliche Demokratie und als riesigen Schritt, die Parteibasis möglichst umfassend in die Willensbildung einzubinden!
Mehrheitsentscheidungen und –beschlüsse zu akteptieren gehört zum Grundprinzip unserer demokratischen Ordnung und ist in politischen Parteien, gerade für die CDU, wensensbildend. Es muss unser gemeinsames Ziel sein, bei Wahlen erfolgreich zu sein, um unsere Vorstellungen von Politik umsetzen zu können, ob auf kommunaler Ebene, im Landtag, Bundestag oder Europäischen Parlement.
Mein Appell zum Schluss: Vor den Wahlen braucht es Geschlossenheit, nichts verzeihen unsere Wählerinnen und Wähler weniger, als Zerstrittenheit in der Union. Der politische Gegner ist immer und ausschließlich außerhalb der CDU zu suchen, niemals aber in den eigenen Reihen. Die Wahlkämpfe im Herbst dieses Jahres und im Frühjahr nächsten Jahres werden keine Selbstläufer – es braucht unser aller Engagement, damit Deutschland vor rot-rot-grünen Experimenten bewahrt bleibt!“