Brüssel (pm). Das Europäische Parlament und der Rat haben gestern (Donnerstag) eine vorläufige Einigung über das COVID-19-Zertifikat der EU erzielt. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen begrüßte die Entscheidung: „Wir kommen unserer Zusage nach, das COVID-19-Zertifikat der EU noch vor dem Sommer einzurichten und einsatzbereit zu machen. Die europäischen Bürgerinnen und Bürger freuen sich darauf, erneut reisen zu können, und die Einigung über das Zertifikat wird ihnen schon sehr bald sicheres Reisen ermöglichen.“ Noch bleibe einiges zu tun, so von der Leyen. Es sei nun wichtig, dass alle Mitgliedstaaten die Einführung ihrer nationalen Systeme vorantreiben, um sicherzustellen, dass das System so bald wie möglich in Betrieb genommen werden könne.
Präsidentin von der Leyen sagte weiter: „Das digitale COVID-Zertifikat der EU ist kostenlos, sicher und für alle zugänglich. Es umfasst Impfungen, Tests und Genesung und bietet den Bürgerinnen und Bürgern verschiedene Optionen. Ihre Grundrechte werden dabei in vollem Umfang geachtet, einschließlich des Schutzes personenbezogener Daten.
Alle Bürgerinnen und Bürger der EU haben ein Grundrecht auf Freizügigkeit in der EU. Das digitale COVID-Zertifikat der EU, das in Papierform oder digital verfügbar sein wird, wird den Menschen in Europa das Reisen erleichtern – egal, ob sie ihre Familien und Angehörigen besuchen oder ihre wohlverdiente Erholung genießen wollen.
Wir danken dem Europäischen Parlament und dem portugiesischen Ratsvorsitz für ihr Engagement, ihre Beharrlichkeit und ihre in Rekordzeit geleistete enorme Arbeit, um eine Einigung über den von uns vorgelegten Vorschlag zu erzielen.
Es bleibt noch einiges zu tun. Auf EU-Ebene wird das System in den nächsten Tagen einsatzbereit sein. Nun ist es von entscheidender Bedeutung, dass alle Mitgliedstaaten die Einführung ihrer nationalen Systeme vorantreiben, um sicherzustellen, dass das System so bald wie möglich in Betrieb genommen werden kann. Dies ist, was die Bürgerinnen und Bürger der EU zu Recht erwarten.
Die Einigung hat gezeigt, dass das digitale COVID-Zertifikat der EU rechtzeitig verfügbar sein wird, wenn alle engagiert sind und zusammenarbeiten.“
Das digitale COVID-Zertifikat der EU – wichtigste Merkmale
Nach der Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat soll das digitale COVID-Zertifikat der EU
Impfungen, Tests und Genesung umfassen,
je nach Wahl der Empfänger digital oder in Papierform verfügbar sein und einen digital signierten QR-Code enthalten,
kostenlos, leicht erhältlich und auch für Personen zugänglich sein, die vor Inkrafttreten der Verordnung über das digitale COVID-Zertifikat der EU geimpft wurden,
von den Mitgliedstaaten auch für nationale Zwecke verwendet werden können, wenn dies im nationalen Recht vorgesehen ist.
Die Mitgliedstaaten davon abhalten, Inhabern eines digitalen COVID-Zertifikats der EU zusätzliche Reisebeschränkungen aufzuerlegen, es sei denn, diese sind zum Schutz der öffentlichen Gesundheit notwendig und verhältnismäßig.
Zudem durch Mittel in Höhe von 100 Millionen Euro flankiert werden, die die Kommission mobilisiert, um die Mitgliedstaaten bei der Bereitstellung erschwinglicher Tests zu unterstützen.
Nächste Schritte
Die politische Einigung muss nun vom Europäischen Parlament und vom Rat förmlich angenommen werden. Die Verordnung tritt am 1. Juli in Kraft, wobei den Mitgliedstaaten, die zusätzliche Zeit benötigen, eine Übergangsfrist von sechs Wochen für die Ausstellung von Zertifikaten eingeräumt wird.
Parallel dazu wird die Kommission die Mitgliedstaaten weiterhin dabei unterstützen, ihre nationalen Lösungen für die Ausstellung und Überprüfung des digitalen COVID-Zertifikats der EU fertigzustellen, und die Mitgliedstaaten technisch und finanziell bei der Zuschaltung zum Zugangstor unterstützen.
Hintergrund
Am 17. März 2021 schlug die Europäische Kommission die Schaffung eines digitalen COVID-Zertifikats der EU vor. Damit soll gewährleistet werden, dass EU-Bürgerinnen und -Bürger ihr Recht auf Freizügigkeit in der EU während der COVID-19-Pandemie auf sichere Weise ausüben können. Auf Ersuchen der Kommission stimmte das Parlament am 25. März für die Einleitung des Dringlichkeitsverfahrens für die beiden Vorschläge. Der Rat nahm seine Verhandlungsposition am 14. April an, das Parlament zog am 29. April nach. Am 20. Mai erzielten die beiden gesetzgebenden Organe eine vorläufige Einigung über dieses Dossier.
Die Verhandlungen über das Zertifikat wurden für die Kommission von Kommissionsmitglied Didier Reynders in enger Zusammenarbeit mit Vizepräsidentin Věra Jourová und Vizepräsident Margaritis Schinas sowie den Kommissionsmitgliedern Thierry Breton, Stella Kyriakides und Ylva Johansson geführt.
Parallel zum Gesetzgebungsprozess wurden bereits erhebliche Fortschritte bei der technischen Entwicklung erzielt. Die EU-Schnittstelle, mit dem Zertifikate grenzüberschreitend überprüft werden können, ist einsatzbereit und wird ab Juni in Betrieb gehen. In den vergangenen zwei Wochen fanden erfolgreiche Pilottests mit 17 Mitgliedstaaten und Island statt, weitere fünf Mitgliedstaaten führen nächste Woche Tests durch.
Die Kommission stellt auch quelloffene Referenzsoftware bereit, um die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, ihre nationale Lösung für die Ausstellung von Zertifikaten und das Scannen und Überprüfen von QR-Codes zu entwickeln. Ebenso soll eine Wallet-Referenz-App für die Speicherung von Zertifikaten zur Verfügung gestellt werden.
Zuvor hatten am 21. April die Vertreter der Mitgliedstaaten im Netzwerk für elektronische Gesundheitsdienste , einem freiwilligen Netz, in dem die für elektronische Gesundheitsdienste zuständigen nationalen Behörden zusammengeschlossen sind, Leitlinien für technische Spezifikationen angenommen. Diese bauen auf der engen Zusammenarbeit der Kommission mit den Mitgliedstaaten auf, die zu ersten, bereits im Januar angenommenen und am 12. März aktualisierten Leitlinien sowie zu einem am 12. März 2021 vereinbarten Entwurf eines Vertrauensrahmens geführt hatten. Darüber hinaus wurde im Netzwerk für elektronische Gesundheitsdienste ein gemeinsames Gestaltungsmuster entwickelt.
Die neuesten, von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen über die Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus sowie Reisebeschränkungen sind auf der Website „Re-open EU“ abrufbar.