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Titel Herzogtum Lauenburg Amt Berkenthin

Corona im Kreis Herzogtum Lauenburg – ‚Bundesnotbremse tritt am Sonntag außer Kraft‘

Schulen und Kitas starten mit Wechselunterricht und eingeschränktem Regelbetrieb

Pressemitteilung von Pressemitteilung
April 30, 2021
Corona im Kreis Herzogtum Lauenburg – ‚Bundesnotbremse tritt am Sonntag außer Kraft‘

Ab Sonntag ist im Herzogtum Lauenburg wieder Außengastronomie erlaubt. Bild von NickyPe auf Pixabay

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Herzogtum Lauenburg (pm). Nachdem die Sieben-Tage-Inzidenz im Kreis Herzogtum Lauenburg am Freitag, 30. April 2021 den fünften Werktag in Folge unter dem Grenzwert von 100 lag, konnte Landrat Dr. Christoph Mager die Maßnahmen der „Bundesnotbremse“ ab Sonntag, 2. Mai außer Kraft setzen. Damit hatten Maßnahmen wie Ausgangssperre und erweiterte Testpflichten acht Tage Bestand. „Ich freue mich, dass die Entwicklung der Infektionszahlen das bereits zu Beginn der Maßnahmen angekündigte, frühestmögliche Ende der „Bundesnotbremse“ im Kreis Herzogtum Lauenburg zugelassen hat,“ erklärte Mager am Freitag. Bereits seit dem 14. April galten im Kreis verschärfte Maßnahmen, durch die Notbremse des Bundes kam neben Details bei Öffnungsfragen im Wesentlichen die Ausgangssperre hinzu, die ab Sonntag nun wieder entfällt.

Für den Kreis Herzogtum Lauenburg gelten ab Sonntag wieder die Regelungen aus der Landes-Corona-Bekämpfungsverordnung sowie die Regelungen des Landeserlasses für Kreise mit einer 7-Tage-Inzidenz über 50, die der Kreis in seiner 69. Allgemeinverfügung zu SARS-CoV-2 umgesetzt und unter www.kreis-rz.de/bekanntmachungen veröffentlicht hat.

Die wesentlichen Änderungen ab Sonntag, 2. Mai 2021:

Kontaktbeschränkungen

Treffen von Personen aus zwei Haushalten mit insgesamt 5 Personen, Kinder unter 14 zählen nicht mit, sind wieder möglich.

Testpflicht

Die Testpflicht für die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen, wie Friseur oder Fußpflege, sowie beim Einkauf und in Tierparks entfällt.

Außengastronomie

Die Außengastronomie kann wieder für Kundinnen und Kunden mit Terminreservierung öffnen.

Körpernahe Dienstleistungen

Körpernahe Dienstleistungen sind mit Hygienekonzept wieder möglich. Das Prostitutionsgewerbe bleibt untersagt.

Freizeit und Kultur

Museen, Gedenkstätten, Bibliotheken, Archive, Botanische Gärten, Tierparks, Wildparks, Aquarien, Zoos, Angelteiche, Strandkorbvermietung und Sonnenstudios können wieder öffnen. Die Betreiber müssen Kontaktdaten erfassen.

Sport

Kontaktloser Sport in Gruppen bis zu zehn Personen ist wieder erlaubt. Die Gruppengröße für Kindersportgruppen wird auf 20 Kinder mit bis zu zwei Übungsleitern erhöht. Die Testpflicht für Übungsleiter entfällt.

Einzelhandel

Der Einzelhandel kann wieder öffnen, die Kontaktdaten und Besuchszeiten der Kundinnen und Kunden müssen erfasst werden. Dies kann auch elektronisch erfolgen. Die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung gilt nicht für Lebens- und Futtermittelangebote, Wochenmärkte, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Poststellen, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Blumenläden, Gärtnereien, Gartenbaucenter, Baumärkte, Buchläden sowie Lebensmittelausgabestellen (Tafeln). Die Anzahl der Kundinnen und Kunden ist nach den Vorgaben der Corona-Bekämpfungsverordnung weiterhin begrenzt.

Kitas

Kitas starten ab Montag, 3. Mai 2021 wieder in den eingeschränkten Regelbetrieb. Eine Betreuung ist damit für folgende Kinder möglich:

· Kinder mit besonderem Schutzbedarf

· Kinder von Mitarbeitenden aus kritischer Infrastruktur, wenn ein Elternteil dazugehört und keine Alternativbetreuung vorhanden ist

· Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden, wenn keine Alternativbetreuung vorhanden ist

· Kinder von berufstätigen Eltern unabhängig von einer KRITIS-Zugehörigkeit, wenn beide Eltern berufstätig sind und keine Alternativbetreuung vorhanden ist

· Kinder mit täglichem hohen Pflege- und Betreuungsaufwand und/oder heilpädagogischem Förderbedarf

· Kinder mit Sprachförderbedarf bei geringen Deutschkenntnissen

· Kinder, die im Schuljahr 2021/2022 eingeschult werden.

Dennoch gilt weiterhin der Appell an die Eltern, so oft wie möglich ihre Kinder zu Hause zu betreuen.

Schulen

Die Schulen im Kreis starten ab Montag, 3. Mai 2021 in allen Klassenstufen in den Wechselunterricht. Ausgenommen sind die Abschlussklassen und Qualifikationskurse. Für sie gilt weiterhin Präsenzunterricht.

Die aktuellen Infektionszahlen bereiten jedoch Anlass zur Sorge: „Auch, wenn wir die 100er-Marke nun fünf Werktage lang unterschritten haben, viel Luft nach oben haben wir nicht,“ mahnt der Landrat. Die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen am Freitag ergibt einen Inzidenzwert am Samstag von 81,8 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern in sieben Tagen. „Die 100 ist ganz schnell wieder erreicht, wenn man sich jetzt nicht mehr vernünftig verhält. Eine erneute Ausgangssperre und Schul- und Kitaschließungen will vermutlich niemand. Die jetzt wiedergewonnenen Freiheiten sollten wir nicht leichtfertig aufs Spiel setzen“

Aktuelle Corona-Lage im Kreis Herzogtum Lauenburg

Mit Stand von Freitag, 30. April 2021, 16.30 Uhr zählte das Kreisgesundheitsamt insgesamt 4.704 labordiagnostisch bestätigte Infektionen mit SARS-CoV-2 und damit 35 mehr als am Vortag. 3.908 Personen gelten zwischenzeitlich wieder als genesen, 105 Personen verstarben aufgrund ihrer Covid-19-Erkrankung.

Alle aktuellen Informationen zu Corona im Kreis Herzogtum Lauenburg unter www.kreis-rz.de/corona

.
Tags: BundesnotbremseCoronaCOVID-19LockdownNotbremse
Pressemitteilung

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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