Herzogtum Lauenburg/Berlin (pm). Mit Ende März 2021 beschloss der Deutsche Bundestag eine veränderte Bundeszuständigkeit in Bezug auf Bundeswasserstraßen. Das „Gesetz über den wasserwirtschaftlichen Ausbau an Bundeswasserstraßen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele der Wasserrahmenrichtlinie“ enthält nach Einschätzung der SPD-Bundestagsabgeordneten Dr. Nina Scheer auch in Bezug auf den Elbe-Lübeck-Kanal, ELK, wegweisende Änderungen und ermöglicht für die Region eine Weichenstellung hin zu „Erhalt statt Ausbau“.
Scheer: „Die gesetzliche Neuregelung enthält eine Erweiterung der Bundeszuständigkeit für Tourismus. Darin wird dem Bund nun ermöglicht, auch dann für Erhalt und Unterhalt von Wasserstraßen aufzukommen, wenn kein oder nur geringer Güterverkehr gegeben ist. Dies ist eine große Chance für die Region, die genutzt werden sollte.“
So sei die Planung für den Kanal mit dem Bundesverkehrswegeplan von 2015 und einem Finanzierungsvolumen von 838 Mio. Euro allein auf den Güterverkehr zugeschnitten und damit auch auf künftig länger werdende Schiffe. „Die Planung erschien im Verhältnis zu ökologischen Belangen, auch mit Blick auf den Tourismus und der Naherholung von Beginn an als überdimensioniert und kontraproduktiv“, so Scheer.
Das jüngst verabschiedete Gesetz schreibt vor, dass der Bund künftig bei Investitionsentscheidungen nicht nur die güterverkehrliche Bedeutung einer Wasserstraße, sondern auch die Belange von Fahrgastschifffahrt und der Sport- und Freizeitschifffahrt berücksichtigen muss. Mit dieser gesetzlichen Regelung ist nicht nur die Verkehrsprognose für einen möglichen Ausbau einer Wasserstraße entscheidend, sondern es könnte nun auch alleinig auf der Basis von Tourismus bundesseitig ausgebaut werden. Im Ergebnis bedeutet dies, dass der Bund für den Erhalt und Unterhalt des ELK zuständig bleibt, selbst wenn die Bedarfsplanüberprüfung besagt, dass auf Basis einer Güterverkehrsprognose der Erhalt nicht zu rechtfertigen ist.
Die neue Rechtslage ermögliche nun, den Fokus auch beim Erhalt und Unterhalt durch den Bund auf den touristischen Anziehungspunkt zu legen und diese Maßgabe auch in der Bedarfsplanung zu verankern. Dies sei nach der bisherigen Rechtslage nicht möglich gewesen. Scheer: „Damit ist der Erhalt auch des Elbe-Lübeck-Kanals gesichert, selbst wenn der Güterverkehr abnehmen sollte und wie auch heute schon verstärkt zu touristischen Zwecken genutzt wird. Die neue Rechtslage stärkt den touristischen Nutzen des Kanals in seiner naturnahen Form. Damit wird Druck vom Kessel genommen, den Kanal auf immer größere Güterschiffe anzupassen, nur um die Bundeszuständigkeit und den hiermit zusammenhängenden Unterhalt zu erhalten.“
Auch mit Blick auf die internationale Schifffahrt sei dringend ein Umdenken gefordert, so Scheer. Immer größere Schiffe verschärften die Risiken für Sicherheit und Umwelt. In Bezug auf den ELK bedeute dies: „Im Sinne von „Erhalt statt Ausbau“ sollte der Kanal nicht den Schiffslängen-Euronormen angepasst werden, sondern die Schiffslängen den Zielen der nachhaltigen Entwicklung. Dies nutzt dann auch der Region – zugunsten von Naherholung und Tourismus. Auch als Anwohnerin sowie durch zahlreiche Gespräche mit den Menschen aus der Region erfahre ich, dass der Kanal verstärkt für Naherholung und Tourismus genutzt wird. Dies sollte als Chance auch für die heimische Wirtschaft genutzt werden.“
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur muss nach Ausbaugesetzen im Rahmen der Bedarfsplanüberprüfung (BPÜ) spätestens nach Ablauf von fünf Jahren überprüfen, ob die Bedarfspläne an die Wirtschafts- und Verkehrsentwicklung anzupassen sind. Aktuell wird eine neue Langfrist-Verkehrsprognose (VP) vorbereitet, welche die empirische Grundlage für die Überprüfung der Bedarfspläne darstellt. Das Verfahren der nächsten BPÜ sieht einen verkehrsträgerübergreifenden Ansatz für Schiene, Straße und Wasserstraße vor.