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Titel Gesundheit

Befreiung von der Maskenpflicht mit ärztlichem Attest

Landesregierung ändert Corona-Bekämpfungsverordnung.

von Pressemitteilung
April 17, 2021
Vollversammlung des Ortsjugendringes Ratzeburg

Foto: pixabay.com

778
VIEWS

Kiel (pm). Die Landesregierung hat am 16. April die Regelung zur so genannten Maskenpflicht in der Corona-Bekämpfungsverordnung geändert – die Änderung ist gültig ab Montag, 19. April. Wie bereits angekündigt müssen Personen, die von der Maskenpflicht befreit sind, künftig ein ärztliches Attest vorlegen können, wenn sie sich in Bereichen aufhalten, in denen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht.

Eine solche Bescheinigung muss von einem Arzt ausgestellt worden sein. Eine gesonderte Begründung des Arztes ist dabei nicht erforderlich. Vergleichbare Bescheinigungen können auch von Psychotherapeuten ausgestellt werden.

Außerdem wurden verschiedene Konkretisierungen beschlossen: So muss in Museen, Bibliotheken usw. innerhalb geschlossener Räume grundsätzlich eine qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Studieneignungstests sind auch als Präsenzveranstaltungen möglich, bei zulässigen Schwimmkursen (zum Beispiel für Kinder unter vierzehn Jahre) dürfen ab Montag auch Begleitpersonen das Schwimmbad betreten, so eine Begleitung notwendig ist.

Tags: CoronaMaskenpflicht

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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