Herzogtum Lauenburg (pm). „Die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes, die die GroKo in einem beschleunigten Verfahren durchpeitschen will, stößt bei uns auf große Kritik und Unverständnis. Dass eine Überlastung des Gesundheitssystems verhindert werden muss, ist klar. Die geplante Ausgangssperre, die durch den Bund ab einer 100erInzidenz, auch in Herzogtum Lauenburg, durchgesetzt werden soll,halten wir jedoch für völlig unverhältnismäßig. Die überwältigende Mehrheit der Jugendlichen hält sich konsequent an die allermeisten Maßnahmen. Gerade zum Ausgleich gehen viele von uns auch nach 21 Uhr gerne mal alleine an einem unserer Seen spazieren, oder schlendern einfach die Straßen und Felder entlang um abzuschalten. Das soll nun nicht mehr gehen? Dafür können wir kein Verständnis aufbringen“, so Robert Göhner, Kreisvorsitzender der JuLis Herzogtum Lauenburg.
„Auch Paare, oder ohnehin zusammengehörige Haushalte, die sich an die geltenden Kontaktbeschränkungen halten, stellen um 22 Uhr kein höheres Infektionsrisiko als um 20 Uhr dar, gerade an der frischen Luft.“, führte Robert Göhner weiter aus. „Ebenso könnte eine Ausgangssperre von 6 bis 14 Uhr vorgeschlagen werden. Dass das jedem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit widerspricht, sollte jedem klar sein. Warum sollte sie also von 21bis 5 Uhr Verhältnismäßiger sein?“, findet auch Julius Bremer, der Schatzmeister der JuLis Herzogtum Lauenburg. Diese fehlende Verhältnismäßigkeit mache nach Meinung der JuLis die Änderung des IfSG auch verfassungsrechtlich äußerst angreifbar. Im weiteren kritisieren sie den generellen harten Lockdown ab einer Inzidenz von 100 unabhängig von der Berücksichtigung von anderen Faktoren, wie lokalen Ausbruchsgeschehen, die Auslastung der Intensivbetten oder den Todeszahlen. Dadurch sei eine langfristige Planung unmöglich. Auch gehe dadurch die wichtige politische Kontrollfunktion von Bürgermeistern, Kommunalparlamenten, Kreistagen und Landtagen verloren.
„Wir als Junge Liberale Herzogtum Lauenburg lehnen zum ersten das beschleunigte Entscheidungsverfahren ab, da Grundrechte nicht übers Knie gebrochen weiter beschnitten werden dürfen, zum anderen kritisieren wir den Inhalt der Änderungen des IfSG, die Herzogtum Lauenburg betreffen würden, weitgehend scharf.“