Herzogtum Lauenburg (pm). Im Kreis Herzogtum Lauenburg nehmen ab Montag, 22. März, zwei neue Corona-Schnellteststationen ihren Betrieb auf. Neu hinzu kommen Teststationen in Groß Grönau und Wentorf bei Hamburg, weitere Teststationen sind in Vorbereitung.
Eine Übersichtskarte mit kostenfreien Schnelltestmöglichkeiten hat die Kreisverwaltung unter www.kreis-rz.de/testzentren veröffentlicht. Auch Angaben zu Öffnungszeiten und Anmeldewege lassen sich auf der Übersichtskarte finden. Die Teststation „bei Blumen Scheumann“ in Schwarzenbek zieht am Wochenende um und ist ab Montag, 22. März 2021, in der ehemaligen Realschule in Schwarzenbek zu finden. Die Teststationen werden durch die Städte, Ämter und Gemeinden im Kreis in Zusammenarbeit mit dem DRK, Apotheken, Ärztinnen und Ärzten betrieben.
Am Freitag, 19. März, haben die Impfzentren in Alt-Mölln und in Geesthacht wieder die Impfungen mit dem kurzzeitig aus dem Verkehr genommenen Impfstoff von AstraZeneca aufgenommen. Über die Nachholung der zwischenzeitlich ausgefallenen Termine werden Personen, die zwischen Dienstag und Donnerstag, 16. und 18. März einen Impftermin hatten, durch das Land informiert.
Die Mitarbeitenden in den Impfzentren bitten derweil darum, dass die Impfzentren nicht zu rechtzeitig vor dem Impftermin aufgesucht werden sollten. Pünktlich zum Impftermin zu erscheinen, genügt völlig. Durch eine verfrühte Anreise mehr als zehn Minuten vor dem Termin kann es zu Menschenansammlungen vor den Impfzentren kommen. Dies sollte aus Infektionsschutzgründen jedoch vermieden werden. Für jede Person mit Impftermin, steht garantiert eine Impfdosis zur Verfügung. Früheres Erscheinen ist daher nicht nötig. Die Einhaltung der vergebenen Impftermine sichert darüber hinaus einen reibungslosen Ablauf und verkürzt die Wartezeiten.
Am Freitag, 19. März, hat die Kreisverwaltung vier neue Allgemeinverfügungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemiebekämpfung auf ihrer Internetseite www.kreis-rz.de/bekanntmachungen bekanntgemacht. Neben der Regelung von Ausnahmen für die anstehenden praktischen Abiturprüfungen im Unterrichtsfach Sport (52. Allgemeinverfügung des Kreises) wurden die aktuellen Landeserlasse auf Kreisebene umgesetzt.
Dazu zählt die Fortsetzung des eingeschränkten Regelbetriebes für Kitas sowie des Wechselunterrichts für die Klassenstufen 1 bis 6 an den Schulen in der kommenden Woche (53. Allgemeinverfügung). Die Regelungen zur Notbetreuung, Distanzunterricht und für Abschlussjahrgänge gelten fort.
Ebenfalls ab Montag, 22. März 2021 gelten die Regelungen für den Einkauf per „Click & Meet“ für den Einzelhandel bei Überschreiten der 7-Tage-Inzienz von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner (54. Allgemeinverfügung). Kontaktdaten der Kundinnen und Kunden sind dann zu erfassen sowie die Wartebereiche so zu gestalten, dass Abstände eingehalten werden können. Ausgenommen von dieser Regelung sind Lebens- und Futtermittelangebote, Wochenmärkte, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Poststellen, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Blumenläden, Gärtnereien, Gartenbaucenter einschließlich räumlich getrennter Gartenabteilungen von Baumärkten, Buchläden sowie Lebensmittelausgabestellen (Tafeln).
Die Regelungen für Absonderungspflichten für Kontaktpersonen und corona-positiv getestete Personen wurden aktualisiert (55. Allgemeinverfügung). Die Verpflichtungen zur sofortigen häuslichen Absonderung bei positiven Schnell- oder Selbsttests und anschließender PCR-Testung wurden weiter konkretisiert.
Mit Stand von Freitagnachmittag, 19. März, 16 Uhr gab es im Kreis Herzogtum Lauenburg insgesamt 3.485 labordiagnostisch bestätigte Fälle einer SARS-CoV-2-Infektion, 21 mehr als am Vortag. An der Infektion verstarben 99 Personen aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg, als genesen gelten derzeit 2952 Personen. Die Sieben-Tage-Inzidenz sinkt voraussichtlich zu Sonnabend, 20. März auf 75,8 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen.
Alle Informationen zu Corona im Kreis Herzogtum Lauenburg unter www.kreis-rz.de/corona.