Kiel (pm). Mit der angekündigten Erhöhung der Impfstofflieferungen, vor allem den Impfstoff von AstraZeneca betreffend, wird die Impfkampagne in Schleswig-Holstein ausgeweitet. Das Gesundheitsministerium informiert über den derzeitigen Planungs-, beziehungsweise Sachstand:
1. Terminbuchungen: Wie angekündigt werden am Dienstag, 23. Februar ab 8 Uhr wieder Terminbuchungen über www.impfen-sh.de für Berechtigte der Prioritätengruppe 1 laut Coronaimpfverordnung des Bundes (§ 2 CoronaImpfV) möglich sein – mit Ausnahme der Gruppe der über 80-Jährigen, die sich weiterhin nach Erhalt eines Einladungsschreibens telefonisch anmelden können. Die Möglichkeit besteht also zum Beispiel für medizinisches Personal in Arztpraxen oder Zahnarztpraxen, sowie im Rettungsdienst Tätige mit entsprechendem Risiko. Weiterhin kann das Personal der ambulanten Pflegedienste geimpft werden. Auch Heilmittelerbringer, die regelmäßig in Pflegeheimen tätig sind, können Termine in den Impfzentren vereinbaren. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenhäuser, die noch nicht am Arbeitsort geimpft wurden, dürfen diese Termine ebenfalls wahrnehmen. Es werden online vorerst Erstimpfungstermine ab 24.2. bis zum 28.3. vergeben, insgesamt gut 148.000 (Erst – und Zweitimpfungen). Die telefonische Anmeldemöglichkeit bleibt vorerst nur den über 80-Jährigen Personen vorbehalten mit entsprechender Telefonnummer und Code.
2. Impfzentren: Wie angekündigt werden zum 1. März 28 Impfzentren in Schleswig-Holstein in Betrieb sein (bisher 15). Eine Liste der Zentren finden Sie hier: www.schleswig-holstein.de/coronavirus-impfung. Laut der Vorgaben der Impfverordnung des Bundes werden impfberechtigte Personen der höchsten Priorisierungsstufe unter 65 Jahren mit AstraZeneca geimpft.
Ab dem 24. Februar werden in den 15 bereits seit Januar eröffneten Impfzentren jeweils zwei unterschiedliche Impfstoffe zur Verfügung stehen. Von 9 bis 12 Uhr werden Impftermine mit AstraZeneca zur Verfügung gestellt. Zwischen 13 und 18 Uhr werden Impftermine für mRNA-Impfstoffe (BioNTech/Moderna) angeboten.
Ab dem 15. März werden in allen 28 Impfzentren jeweils zwei unterschiedliche Impfstoffe zur Verfügung stehen (ein mRNA-Impfstoff und der Impfstoff von AstraZeneca). Von 9 bis 12 Uhr werden Impftermine mit AstraZeneca zur Verfügung gestellt. Zwischen 13 und 18 Uhr werden Impftermine für den BioNTech/Moderna-Impfstoff angeboten.
Eine Wahl des Impfstoffes ist aufgrund allgemeiner Impfstoffknappheit nicht möglich. Die Ausweitung der Impfstoffmenge für die Impfzentren betrifft vor allem den Impfstoff AstraZeneca. Im Impfzentrum Neumünster wird der Moderna-Impfstoff für die Anspruchsberechtigten Ü65-Jährigen eingesetzt. Die mobilen Impfteams werden weiterhin den BioNTech-Impfstoff verimpfen.
3. Ab dem 22. Februar beginnt der Versand der letzten Schreiben an aufgrund des Alters priorisierte Personen über 80. Das betrifft weitere 77.600 Personen, die alle verbliebenen Personen der Gruppe der über 80-Jährigen umfassen (Personen, die bis zum 1. April 80 Jahre alt werden.) Bisher wurden bereits mehr als 110.000 Personen aus der Gruppe der Ü80-Jährigen angeschrieben. Davon haben bereits 44.000 Personen (Stand 20. Februar) Termine zur Impfung vereinbart.
4. In stationären Alten- und Pflegeeinrichtungen sind die Impfungen nahezu abgeschlossen. Es stehen noch die Impfungen in den Pflegeeinrichtungen auf Föhr, Amrum und Helgoland an. Diese erfolgen am 11. März. Die mobilen Teams werden jetzt auch in der Eingliederungshilfe, den Tagespflegen und in der ambulanten Intensivpflege impfen.
5. Stand einschließlich 21. Februar wurden 200.719 Impfdosen in Schleswig-Holstein verimpft (kumuliert, Erst- und Zweitimpfungen), darunter bereits 77.320 Zweitimpfungen. Die detaillierten Informationen hierzu finden Sie beim RKI unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Impfquoten-Tab.html
Zum Thema Corona-Schutzimpfung finden Bürgerinnen und Bürger Fragen und Antworten unter www.schleswig-holstein.de/coronavirus-impfung