Herzogtum Lauenburg (pm). Der Haupt- und Innenausschuss des Kreistages Herzogtum Lauenburg wird am kommenden Dienstag, 23. Februar 2021, 17.30 Uhr zu einer Sondersitzung in der Kreisfeuerwehrzentrale Elmenhorst zusammentreten. Auf Antrag der SPD-Kreistagsfraktion soll bereits vor dem regulären Sitzungstermin am 8. März, neben weiteren Tagesordnungspunkten das Thema „Verfahrensweise bei überschüssigen Impfdosen im Kreis Herzogtum Lauenburg“ behandelt werden.
Am Donnerstagabend, 18. Februar 2021, hatte Landrat Dr. Christoph Mager die Fraktionsvorsitzenden des Lauenburgischen Kreistages über eine Presseanfrage zu diesem Thema informiert. Demnach liegen einer Redaktion offenbar Informationen über Corona-Impfungen von Kreismitarbeitenden vor. In seiner Stellungnahme erklärte Landrat Christoph Mager die Situation so: „Mit Beginn der Impfungen im Impfzentrum Alt-Mölln sind – wie in anderen Impfzentren auch – abends nach Abschluss der terminierten Impfungen Restimpfdosen übrig geblieben. Mit diesen nur kurze Zeit haltbaren Biontech-Restimpfdosen wurden zunächst die Mitarbeiter in den Impfzentren geimpft. Mitarbeiter in den Impfzentren sind neben den Ärzten der Kassenärztlichen Vereinigung, den Soldaten der Bundeswehr und dem Personal des DRK auch Mitarbeiter der Kreisverwaltung. Restimpfstoffe können nach der Corona-ImpfVO im Zweifel zwar auch unabhängig von den Prioritätsgruppen verimpft werden, damit kein Impfstoff verschwendet wird. Dieser Personenkreis in den Impfzentren ist aber nach Paragraf 2 Absatz 1 Nr. 4 der Corona-ImpfVO („höchste Priorität“) ohnehin dazu berechtigt. Für die Kreisverwaltung sind dies Mitarbeiter verschiedener Fachdienste. Auch ich bin darunter, weil ich bereits mehrfach Wochenenddienste im Impfzentrum wahrgenommen habe und dies auch in Zukunft tun werde.
Darüber hinaus sind Mitarbeiter des sozialpsychiatrischen Krisendienstes aus Resten geimpft worden, wozu auch Ärzte des Gesundheitsamtes gehören, weil diese sich regelmäßig in Situationen zu begeben haben, in denen sie einem hohen Expositionsrisiko ausgesetzt sind. Deren Berechtigung folgt auch aus Paragraf 2 Absatz 1 Nr. 4 a. E. der Corona-ImpfVO.
Einige Mitarbeiter des Gesundheitsamtes sind zu Zeiten, in denen keine anderen kurzfristig verfügbaren Personen aus der Kategorie „höchste Priorität“ (Paragraf 2 der Corona ImpfVO) zur Verfügung standen, geimpft worden. Als Mitarbeiter des öffentlichen Gesundheitsdienstes gehören sie zu den Berechtigten mit „hoher Priorität“ Paragraf 3 der Corona ImpfVO) und ich halte diesen derzeit systemkritischen Personenkreis bei der Vergabe der Restimpfstoffe in diesem Fall durchaus für berücksichtigungswürdig. Im Übrigen werden aus den Restimpfdosen Mitarbeiter ambulanter Pflegedienste, Pflegekräfte aus Einrichtungen der Eingliederungshilfe, andere anwesende der ersten Prioritätsgruppe oder Polizisten geimpft.“
Durch die Größen der Impfstoffampullen, mit anfangs fünf, derzeit sechs Impfdosen je Einheit, komme es immer wieder vor, das am Ende des Impftages Impfdosen aus angebrochenen Ampullen übrigbleiben. Eine Lagerung angebrochener Ampullen ist durch den Hersteller nicht gestattet, so dass der Impfstoff am selben Tag verimpft oder entsorgt werden müsse. „Eine Entsorgung von wertvollem Impfstoff kommt für mich nicht in Frage“, so Mager. Dies war auch eine Empfehlung aus dem Sozialministerium: Restmengen aus angebrochenen Phiolen sollen möglichst verimpft werden.
Die Menge an Restimpfstoffen war bei der Öffnung des Impfzentrums in Alt-Mölln nicht vorhersehbar: „Niemand hatte bisher Erfahrung mit den Abläufen oder konnte vorhersehen, dass wir am Ende des Tages Impfstoffmengen übrig haben werden. Dafür gab es einfach keinen Plan oder ein System. Die Mitarbeitenden des Impfzentrums haben daher an den ersten Abenden des Impfdienstes, Impfkandidaten angerufen, in der Hoffnung, dass sie spontan Zeit haben.“ Das sei mittlerweile anders: „Für Restmengen gibt es jetzt Ansprechpersonen aus ambulanten Pflegediensten, dem Rettungsdienst und anderen priorisierten Personenkreisen, die abends spontan Personal zum Impfen schicken können, falls entsprechende Restmengen anfallen. Für diese Impfungen wird und wurde kein einziger bestätigter Impftermin anderer berechtigter Personen abgesagt“, betont Mager, „Ich kann nachvollziehen, dass es zur Priorisierung Fragen gibt . Diese werde ich in der kommenden Sitzung gerne beantworten.“ Die Tagesordnung wird neben dem Sonderthema „Impfstoff“ alle weiteren Tagesordnungspunkte der nächsten regulären Sitzung enthalten. Die Sitzung am 8. März entfällt damit. Die aktuelle Tagesordnung ist unter www.kreis-rz.de/Sitzungskalender einzusehen.
Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie sind derzeit maximal fünf Besucherinnen und Besucher in den Sitzungen der Kreistagsausschüsse zugelassen, eine Einwohnerfragestunde findet nicht statt. Fragen an die Mitglieder des Ausschusses können per Email an kreisorgane@kreis-rz.de eingereicht werden.
Mit Stand vom Freitagnachmittag, 19.02.2021, 15 Uhr gab es insgesamt 2.940 laborbestätigte Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Erreger im Kreis Herzogtum Lauenburg, 26 mehr als am Vortag, 69 Personen verstarben in Folge ihrer Infektion. In bisher 52 Fällen wurde die sogenannte britische Variante des Virus B1.1.7 festgestellt. 2.439 Menschen gelten zwischenzeitlich wieder als genesen, damit sind derzeit 432 Menschen akut infiziert. Der Inzidenzwert für Sonnabend, 20. Februar 2021 steigt damit voraussichtlich auf 70,2 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen. Alle aktuellen Informationen zu Corona im Kreis Herzogtum Lauenburg unter www.kreis-rz.de/corona.