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Titel Herzogtum Lauenburg

Ein neues Wohngebiet für Mölln

von Andreas Anders
Januar 13, 2021
Ein neues Wohngebiet für Mölln

Bürgermeister Jan Wiegels und Matthias Neumann (HIB Infra GmbH & Co. KG) beim ersten Spatenstich.Foto: Anders

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Mölln (aa). Die Stadt Mölln beginnt aktuell die Erschließung der zukünftigen Ernst-Barlach-Straße und die Fortführung der Fritz-Reuter-Straße samt eines dazugehörigen Wohnbaugebiets. Diesen Dienstag (12. Januar) war der erste Spatenstich, ausgeführt von Bürgermeister Jan Wiegels sowie Matthias Neumann, Geschäftsführer von der ausführenden HIB Infra GmbH & Co. KG.

Die Bauarbeiten beinhalten die Verlegung der Schmutzwasserleitung mit den Hausanschlüssen und der Versorgungsanlagen (Gas, Wasser, Strom, Breitbandkabel). Eine herzustellende provisorische asphaltierte Baustraße von der Immenstelle bis zum Großen Eschenhorst und in der Ernst-Barlach-Straße wird dann die vorläufige Erschließung der anliegenden Grundstücke sichern. Bis zum Ende Juli 2021 ist die Fertigstellung der ersten Bauphase geplant. In der zweiten Bauphase wird dann der Abschnitt vom Großen Eschenhorst bis zum Wasserkrüger Weg und die endgültige Straßenoberfläche aus der ersten Bauphase sowie Gehwege ab den 1. August 2022 bis 12. Dezember 2022 gebaut. Die Kosten für die Vollerschließung des Gebiets werden rund zwei Millionen Euro betragen.

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„Der Wohnungsbedarf ist immer noch immens“, erklärte Bürgermeister Jan Wiegels. Von den insgesamt geplanten 44 Wohneinheiten, werden zwölf seitens der Stadt Mölln veräußert. Die Bewerbungen für Kaufinteressenten sind allerdings erst ab Mai möglich. Es werden vorab keine Bewerbungen entgegengenommen und vorher keine Bewerberliste geführt. Auf die Bewerbungsmöglichkeit wird dann auf der Homepage der Stadt hingewiesen. Der Bewerbungszeitraum wird dann drei bis vier Wochen betragen. Die Bewerbungen werden im weiteren Verfahren unter Berücksichtigung der städtischen Vergabekriterien ausgewertet. Für jeden Bewerber beziehungweise jede Bewerbergemeinschaft wird eine Punktzahl ermittelt. Folgende Kriterien werden gewertet:

1. Familienverhältnisse

a) Pro zum Haushalt gehörendes Kind bis 18 Jahre – 15 Punkte

b) Zum Haushalt gehört min. eine pflegebedürftige oder schwerbehinderte Person mit min 50% Behinderungsgrad  – 15 Punkte

2. Wohnort

Der Bewerber wohnt seit min. 5 Jahren in Mölln oder hat in der Vergangenheit 10 Jahre in Mölln gewohnt – 10 Punkte

3. Sonstiges

a) Der Bewerber übernimmt seit min. 3 Jahren aktiv eine ehrenamtliche Funktion in einer anerkannten Organisation – 10 Punkte

b) Der Bewerber verfügt über kein Immobilieneigentum – 10 Punkte

Aus der erreichten Gesamtpunktzahl ergibt sich die Rangfolge der Bewerber.

Tags: EigenheimMöllnNeubaugebietWohnungsbau

Andreas Anders

Herausgeber von Herzogtum direkt.

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