Kiel (pm). Mit einem Gesetzentwurf soll die Landesbauordnung möglichst weitgehend an die Musterbauordnung der Bauministerkonferenz angeglichen werden. Ziel ist eine Harmonisierung des Bauordnungsrechts, das heißt eine bundesweite Vereinheitlichung der bauordnungsrechtlichen Standards und Verfahren, damit Planungs- und Realisierungsprozesse für Baufirmen, Investorinnen und Investoren spürbar erleichtert werden.
„Unser klares Ziel ist es, den Bauprozess möglichst transparent und vergleichbar für alle Beteiligten zu machen. Ein entscheidender Baustein dabei ist die Angleichung der Landesbauordnung an die Musterbauordnung. Damit können beispielsweise bundesweit tätige Investorinnen, Investoren und Baufirmen effizienter und günstiger planen. Dies haben wir mit der jetzigen Gesetzesvorlage umgesetzt“, erklärt Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack.
Viele baurechtliche Standards und Verfahren seien bereits angeglichen. Mit der aktuellen Gesetzesvorlage sollen vor allem Regelungstexte, Paragrafen und Vorschriften inhaltlich aufeinander abgestimmt werden.
Eine vollständige Übernahme der Musterbauordnung sei nicht möglich, da regionale Besonderheiten berücksichtigt werden müssten. Beispielsweise gelte dies für den Bau von Reetdachhäusern, bei Vorgaben für Stellplätze oder bei der Barrierefreiheit. So soll es in Schleswig-Holstein insbesondere keine Abstriche bei der Barrierefreiheit geben. Allerdings wird es auch keine neuen Standards geben. Vielmehr soll die Einhaltung der betreffenden Vorgaben in den Bauvorlagen im Rahmen der Beantragung der Baugenehmigung transparent gemacht werden.
„Wir haben ein umfangreiches Anhörungsverfahren durchgeführt und versucht, die Wünsche aller Beteiligten zu berücksichtigen. Es wurden mehr als 80 Verbände beteiligt, von denen sich über 30 eingebracht haben. Wir haben die Kommunalen Landesverbände und die anderen Ministerien einbezogen. Ich bin überzeugt, dass wir mit dieser Gesetzesvorlage langfristig das Bauen in Schleswig-Holstein erleichtern werden und dabei dennoch die notwendigen Sicherheitsstandards gewährleisten.“