Ratzeburg (pm). In den Neubaugebieten Röpersberg und Barkenkamp wird zunehmend festgestellt, dass es zu einer Aneignung und Nutzung von öffentlichen Grünflächen kommt. Viele Grünflächen in den Gebieten sind als Ausgleichsflächen für die dort entstandenen Siedlungsflächen festgelegt worden.
Ausgleichsflächen sind im Bundesnaturschutzgesetz im Rahmen der Eingriffsregelung vorgeschrieben. Sie haben den Zweck, den Verlust von natürlichen Lebensräumen, beispielsweise durch die Ausweisung von Baugebieten, auszugleichen. Diese Ausgleichsflächen sollen idealerweise in unmittelbarer Nähe zum Eingriff in die Natur hergestellt werden und haben ein im Bebauungsplan festgelegtes Pflegeziel. So sollen beispielsweise, wie in den oben genannten Neubaugebieten, extensive Grünflächen entstehen, unterstützt durch ein ein- bis zweimaliges Mähen im Jahr.
Oft ist allerdings festzustellen, dass angrenzend an die privaten Grundstücke, große Flächen widerrechtlich und ohne Erlaubnis durch die Stadt als Grundeigentümer freigemäht werden. Dort werden dann Fußballtore aufgestellt oder sie werden mitunter auch als Grill- und Freizeitflächen genutzt. Das extensive Pflegeziel, welches der Flora und Fauna einen Rückzugsort und Lebensraum ermöglichen soll, kann somit nicht erreicht werden. In einigen Bereichen sind sogar Zäune und Anpflanzungen auf öffentlichem Grund und Boden errichtet worden. Diese müssen kurzfristig entfernt werden. Jeder Bürger kann auf seinem Grundstück Zäune errichten, Anpflanzungen anlegen und die Grünflächen pflegen, wie es ihm gefällt, nicht aber auf den öffentlichen Grünflächen.
Des weiteren ist festzustellen, dass die Entsorgung von Grünschnitt in vielen Bereichen massiv zugenommen hat. Schwerpunkte sind rund um das Breslauer Wäldchen in der Breslauer Straße und im Pillauer Weg festzustellen. Viele Anwohner entsorgen ihren Grünschnitt auch im „Alten Postweg“. So wurden hier an einer Stelle zwölf blaue Säcke mit Grünschnitt illegal abgelagert. „Illegale Entsorgungen zu Lasten der Allgemeinheit sind angesichts der guten und kostengünstigen Entsorgungsangebote durch die AWSH aus meiner Sicht völlig unverständlich und unverantwortlich“, sagte Heinrich Meyer. Auch für Bürgermeister Gunnar Koech sind dies unhaltbare Zustände: „Ich kann es überhaupt nicht nachvollziehen, mit welchem Rechtsverständnis einige Bürger hier vorgehen. Niemand kommt auf die Idee, den Garten seines Nachbarn auf diese Weise illegal zu nutzen. Genau das ist die Stadt Ratzeburg hier aber … Nachbar der Anlieger. Wir werden solche Landnahmen und Verschmutzungen in Zukunft viel stärker ahnden.“