Herzogtum Lauenburg (pm). Der Kreistag hat in der Sitzung am 28. Februar 2019 vierzehn Mitglieder beziehungsweise acht stellvertretende Mitglieder des Kreisseniorenbeirates auf Vorschlag des Sozial-, Bildungs- und Kulturausschusses gewählt. Zwischenzeitlich sind Mitglieder zurückgetreten, stellvertretende Mitglieder des Kreisseniorenbeirats rücken gemäß Satzung nach. Daher sind stellvertretende Mitglieder neu zu wählen.
Der Kreistag hat im Jahr 2009 den Kreisseniorenbeirat eingerichtet. Seine Aufgabe ist es, in Zusammenarbeit mit den vorhandenen Einrichtungen und Gremien der Altenhilfe die Interessen der Seniorinnen und Senioren des Kreises zu vertreten, Unterstützung bei der Bildung weiterer Seniorenbeiräte/Seniorenräte in den Städten und Gemeinden, Anregung von Initiativen zur Selbsthilfe unter den Seniorinnen und Senioren und Beratung des Kreistages und dessen Ausschüssen in allen die Seniorinnen und Senioren betreffenden Fragen. Er besteht aus mindestens sieben, höchstens 15 Mitgliedern und wird vom Kreistag für fünf Jahre gewählt. Wählbar sind Bewohnerinnen und Bewohner des Kreises Herzogtum Lauenburg, die mindestens 60 Jahre alt sind. Sie dürfen aber weder dem Kreistag und seinen Ausschüssen noch einer Gemeindevertretung im Kreis Herzogtum Lauenburg angehören.
Vorschlagsberechtigt sind die im Kreis Herzogtum Lauenburg ansässigen Hilfsorganisationen und Wohlfahrtsverbände, Selbsthilfegruppen im Bereich der Altenhilfe, örtliche Seniorenbeiräte, Ausländerbeiräte, Heimbeiräte aller im Kreis Herzogtum Lauenburg ansässigen stationären Altenpflegeeinrichtungen und die im Kreistag vertretenen Fraktionen.
Der Kreis Herzogtum Lauenburg bittet alle Vorschlagsberechtigten, bis 9. November 2020 Vorschläge für die Wahl von stellvertretenden Mitgliedern des Kreisseniorenbeirates beim Fachdienst Soziale Leistungen der Kreisverwaltung, Barlachstraße 2, 23909 Ratzeburg, Email Schemmerling@Kreis-RZ.de einzureichen.