Herzogtum Lauenburg (pm). Zum 1. Juli ist die Steuersenkung im Rahmen eines von der Bundesregierung aufgelegten Maßnahmenpaketes zur wirtschaftlichen Wiederbelebung im Zuge der Corona-Pandemie in Kraft getreten. Der Vereinigte Stadtwerke Verbund (VS) hat sich damals klar positioniert: „Wir geben die Ermäßigung vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 zu 100 Prozent an unsere Kunden weiter“, erklärte Marita Lehnhoff, Leiterin der Verbrauchsabrechnung.
Sollte also der Ablesezeitpunkt Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung für Strom, Gas, Wasser oder Wärme in die Zeit zwischen 1. Juli 2020 und 31. Dezember 2020 fallen, gilt die Mehrwertsteuersenkung für den gesamten Abrechnungszeitraum. „Das ist eine Option für die Energie- und Wasserversorgung,“ so Lehnhoff weiter, „Und die setzen wir um!“
Die Vereinigte Stadtwerke GmbH berechnet den Verbrauch in der nächsten Jahresendabrechnung mit der verminderten Besteuerung. Kunden zahlen daher für die gesamte Energie- und Wasserlieferung, die sie dieses Jahr bis zum 31. Dezember von der VS bezogen haben, den ermäßigten Steuersatz. Dies ist im Idealfall das gesamte Jahr 2020. Abschlagszahlungen mit den regulären Mehrwertsteuersätzen bis zum 30. Juni 2020 werden entsprechend berücksichtigt. Eine Abgrenzung der Zeiträume mit regulärem und abgesenktem Steuersatz durch Zählerstände ist nicht notwendig.
Alles Wissenswerte zur temporären Mehrwertsteuersenkung finden VS-Kunden und Interessierte unter www.vereinigte-stadtwerke.de/faq-mwst/.