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Titel Wirtschaft Aus der Region

Pflicht zum Insolvenzantrag bleibt ausgesetzt

von Pressemitteilung
September 20, 2020
Immer mehr Menschen in finanzieller Bedrängnis – Lichtblick in Schleswig-Holstein

Foto: pixabay.com

665
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Berlin (pm). Der Bundesrat hat am 18. September 2020 die Verlängerung einer Ausnahmeregel für überschuldete Firmen in der Corona-Krise gebilligt, die der Bundestag am Vorabend verabschiedet hatte. Damit bleibt die Pflicht zum Insolvenzantrag bis zum Jahresende ausgesetzt.

Unternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind, sollen auch weiterhin die Möglichkeit haben, sich unter Inanspruchnahme staatlicher Hilfsangebote oder durch außergerichtliche Verhandlungen zu sanieren und zu finanzieren. Sie müssen daher vorerst keinen Insolvenzantrag stellen.

Unterzeichnung – Verkündung – Inkrafttreten

Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll am Tag darauf in Kraft treten.

Tags: Insolvenz

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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