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Titel Herzogtum Lauenburg Amt Lauenburgische Seen

Erholung zu Lasten des Naturschutzes – ‚Tatort‘ Garrensee

von Pressemitteilung
August 15, 2020
Erholung zu Lasten des Naturschutzes – ‚Tatort‘ Garrensee

Der Garrensee. Foto: hfr

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Mustin (pm). Die zahlreichen Seen im Kreis Herzogtum Lauenburg laden bei sommerlichen Temperaturen gleichermaßen Einheimische wie Ausflügler zum kühlenden Bad in einer wunderbaren Naturlandschaft ein. Die untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung und Naturpark Lauenburgische Seen sensibilisieren dafür, dass in Schutzgebieten besondere Regeln gelten. Nur wenn diese beachtet werden, können die besonderen Naturkleinode mit ihren Bademöglichkeiten erhalten bleiben. Ein Beispiel und immer wieder „Brennpunkt“ ist der Garrensee zwischen Ziethen und Mustin. Dort gibt es drei ausgewiesene Badestellen, um den Badespaß im Einkloang mit dem Naturschutz zu ermöglichen – die wertvolle Naturumgebung wird so vor dem Betreten und damit ihrer Zerstörung geschützt.

Immer wieder stellen Mitarbeitende der Kreisverwaltung bei Kontrollen jedoch Verstöße gegen die im Naturschutzgebiet „Salemer Moor“ geltenden Regeln fest. Einigen der Besucher mag nicht bewusst sein, welche wertvollen Naturschätze sie mit ihrem Fehlverhalten beeinträchtigen können.

Im Naturschutzgebiet sind entsprechende Regeln zu beachten. Foto: hfr

Daher sind die geltenden Regeln vergleichsweise einfach:

• Das Baden darf nur an den dafür ausgezeichneten Badestellen erfolgen.
• Das Betreten anderer Uferbereiche ist verboten.
• Die Benutzung von Wasserfahrzeugen aller Art ist nicht zulässig. Zu Wasserfahrzeugen zählen auch Boards zum Standup-Paddling, Schlauchbote, Surfbretter und ähnliches
• Hunde müssen angeleint werden und dürfen nicht mit an die Badestelle.
• Feuer und laute Musik, sowie Rauchen im Wald sind verboten.

Besucher werden durch Informationstafeln auf die geltenden Regeln aufmerksam gemacht. Außerdem führt die Kreisverwaltung regelmäßig Kontrollen am Garrensee durch, um auch aktiv ein Bewusstsein für das richtige Verhalten im Naturschutzgebiet „Salemer Moor“ zu schaffen. Hierbei müssen auch immer wieder Bußgelder wegen Regelverstößen verhängt werden. Nur so kann die Möglichkeit der Badefreude in ungestörtem Naturraum erhalten bleiben.

Der Fachdienst Naturschutz als untere Naturschutzbehörde und die Mitarbeiter des Naturparks Lauenburgische Seen stehen für Fragen zum Garrensee und zu den umgebenden Schutzgebieten gern zur Verfügung.

Tags: GarrenseeNaturschutzgebiet

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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