Gudow (pm). Am 4. August 2020 führte das Polizeiautobahn- und Bezirksrevier Ratzeburg eine Verkehrskontrolle auf der A 24 in Richtung Berlin durch. In der Zeit zwischen 12 und 18 Uhr kontrollierten insgesamt zwölf Beamte auf dem Rastplatz Gudow etwa 40 Fahrzeuge.
Neben Geschwindigkeitsüberschreitungen und zum Teil deutlichen Überladungen und damit einhergehenden Verboten der Weiterfahrt stellten die Beamten weitere Delikte fest.
Ein 41-jähriger ausländischer Fahrer führte einen Lkw mit Anhänger, ohne im Besitz der dafür erforderlichen Führerscheinklasse zu sein. Da der Anhänger um knappe 23 Prozent überladen war, musste er einen Teil seiner geladenen Baumaschinen vor Ort abladen und deren Transport in einem zusätzlichen Fahrzeug organisieren. Er selbst blieb danach ebenfalls Beifahrer.
Die kontrollierenden Polizeibeamten nahmen gegen 15 Uhr den Fahrer eines BMW fest, denn er war mit einem Haftbefehl zur Abschiebung ausgeschrieben. Der 31-jährige aus Osteuropa fuhr zudem ohne gültige Fahrerlaubnis, er legte den Beamten einen griechischen Führerschein vor. Den Mann erwartet ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Die Polizeibeamten brachten ihn zur Abschiebung in die Justizvollzugsanstalt Hamburg.