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Titel Wirtschaft Aus der Region

Tschacher und Schlie: Land stellt Schaustellern 3 Millionen Euro für schnelle Hilfe zur Verfügung

von Pressemitteilung
August 5, 2020
Vollversammlung des Ortsjugendringes Ratzeburg

Foto: pixabay.com

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Kiel (pm). Trotz Sommerpause tagte der Finanzausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages, um drei Millionen Euro Soforthilfe für das Schaustellergewerbe bereitzustellen.
Zur Sondersitzung des Finanzausschusses erklären die CDU-Landtagsabgeordneten Andrea Tschacher und Klaus Schlie: „Viele Schaustellerinnen und Schausteller sind derzeit erheblich in ihrer Existenz bedroht und benötigen schnell und unbürokratisch finanzielle Hilfen. Seit dem letzten Weihnachtsgeschäft konnten keine wesentlichen Umsätze erzielt werden. Das wichtige Frühjahrsgeschäft ist aufgrund der Corona-Pandemie ausgefallen und solange keine Großveranstaltungen möglich sind, werden weiter die Umsätze fehlen. Trotzdem laufen die Kosten und Finanzierungen für die Fahrgeschäfte weiter. Daher hat der Finanzausschuss des Landtages die im Haushalt vorgesehen Mittel von drei Millionen Euro zur Hilfe der Schaustellerbetriebe, die überwiegend als Familienbetriebe geführt werden, freigegeben.“

Die Soforthilfe wird im Wege einer nicht rückzahlbaren einmaligen Leistung als Wertausgleich von Abschreibungen für die Zeit vom 01. Juli bis zum 31. Dezember 2020 zur Sicherung des Betriebskapitals und zur Überwindung der existenzbedrohenden Wirtschaftslage für Einnahmeausfälle gewährt. Antragsberechtigt sind hauptberufliche Schaustellerinnen und Schausteller mit Sitz in Schleswig-Holstein.

Sie können Soforthilfe bis zur Höhe von 95 Prozent der für betriebliche Investitionen im Bewilligungszeitraum errechneten linearen Abschreibungen beantragen. Die Leistung darf die Höhe der jährlichen Tilgungen nicht überschreiten. Förderfähig sind Abschreibungen von betrieblichen Investitionen für Neu- und Ersatzbeschaffungen.

Nach Veröffentlichung der Richtlinie können Anträge bis zum 15. August 2020 ausschließlich per E-Mail an die Adresse soforthilfeschausteller@bimi.landsh.de gestellt werden. Das Antragsformular für das Soforthilfeprogramm sowie eine Vorlage für den Bes-tätigungsvermerk sind nach Veröffentlichung unter
http://www.schleswig-hol-stein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Kultur
abrufbar.

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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