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Titel Herzogtum Lauenburg

DLRG Kreisverband begrüßt gesetzliche Einbindung der Wasserrettung

Pressemitteilung von Pressemitteilung
Juli 23, 2020
Neues Motorrettungsbootes für die DLRG Groß Sarau

Foto: hfr

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Herzogtum Lauenburg (pm). Nachdem bereits Anfang Juni eine rechtssichere Lösung für die Wasserrettung an Nord- und Ostsee seitens des Innenministeriums in der Presse veröffentlicht wurde, ist nun nach der Veröffentlichung des Gesetzentwurfes auch eine Rechtssicherheit für die Binnenbereiche in Aussicht gestellt. Der DLRG Kreisverband Herzogtum Lauenburg, mit seinen acht Untergliederungen begrüßt diese Entwicklung.

Derzeit sind die Gliederungen in Büchen, Groß Sarau, Mölln und Ratzeburg durch öffentlich-rechtliche Verträge mit dem Kreis, sowie dem Durchführer des Rettungsdienstes an der Wasserrettung beteiligt. Hier geht es um die Unterstützung des Rettungsdienstes und der Feuerwehren bei Einsätzen, die zum Beispiel an unbewachten Badestellen stattfinden. In den letzten Jahren waren unter anderem Technische Hilfeleistungen oder Vermisstensuchen im gesamten Kreisgebiet Gründe für die Alarmierung der Wasserrettung.

Der DLRG Kreisverbandsvorsitzende Niko Gruneberg erklärt dazu: „Die Gliederungen bringen sich seit Jahrzehnten ehrenamtlich ein, um auch bei Unglücksfällen im gesamten Kreisgebiet schnell die professionelle und adäquate Hilfe am und im Wasser zu leisten. Der jetzige Gesetzesentwurf ist ein gutes Zeichen und löst für uns administrative Hürden und führt zu einer Gleichstellung innerhalb der Blaulichtfamilie.“

Erst das vergangene Juliwochenende hat gezeigt, welches Potential bei den ehrenamtlichen Wasserrettern vorhanden ist. Bei dem Unglück am Geesthachter Stauwehr ist ein junger Kajakfahrer verunglückt.  Neben der örtlichen Feuerwehr, wurden auch die Wasserretter der DLRG aus dem Kreisgebiet alarmiert. Dabei führen die Einheiten der DLRG neben Personal und Booten, auch weitere Spezialausrüstung mit. So standen Einsatztaucher für mögliche Sucheinsätze zur Verfügung, oder aber ein spezielles Sonar für die Unterwasserortung. Aber nicht nur an der Elbe passieren Unglücke. Malte Allrich, stellvertretender Vorsitzender und Technischer Leiter der DLRG Ratzeburg erklärt: „Gerade auf dem Ratzeburger See ist in der Saison viel Verkehr. Vom Ruderboot bis zum Segler ist der See an sonnigen Tagen gut genutzt. Dabei können natürlich auch Unfälle passieren. Wenn zum Beispiel Sucheinsätze mit Menschenleben in Gefahr anstehen, dann arbeiten wir eng mit der Feuerwehr und den DLRG Gliederungen zusammen. Doch die Anerkennung von Blaulicht und Digitalfunk für diese Art der Einsätze war in den letzten Jahren immer auch ein enormer Verwaltungsakt und auf Ausnahmeregelungen angewiesen.“

Neben Büchen und Ratzeburg, stehen auch bei den Möllner Wasserrettern mobile Einheiten wie Taucher und Bootstrupps für den überörtlichen Einsatz zur Verfügung. „Wir begrüßen den Gesetzentwurf. Damit wir eine seit Jahren offene Frage geklärt und die Einheiten der Wasserrettung können nun in die örtliche Gefahrenabwehr gleichgestellt eingebunden werden. Wenn nun eine Lösung im Bereich Katastrophenschutz durch den Kreis noch ermöglicht wird, dann bietet das für unsere Region eine zuverlässige Helferverfügbarkeit über die nächsten Jahre und eine Sicherung der Kompetenz der Wasserrettung im gesamten Kreisgebiet“, erklärt Jan Frederik Schlie, Technischer Leiter der DLRG Mölln.

Ergänzend fügt der Kreisvorsitzende Niko Gruneberg an: „In den noch nicht im Rettungsdienst und/oder Katastrophenschutz involvierten Gliederungen besteht die Möglichkeit noch weiteres Helferpotential einzuwerben um in Notlagen zu unterstützen. Der Weg für die anderen Gliederungen des Kreises ist damit deutlich erleichtert und klarer geworden.

Hintergrund

Neben der nun vorliegenden gesetzlichen Einbindung der Wasserrettung in die örtliche Gefahrenabwehr, analog der Feuerwehren, gibt es seit mehr als zehn Jahren Bemühungen die sog. Wasserrettungszüge auch in den Katastrophenschutz einzubinden. Auf der letzten Haupt- und Innenausschusssitzung des Kreises Anfang Juni, wurde von der Verwaltung mitgeteilt, dass eine Förderung für eine zweite Einheit seitens des Innenministeriums nicht gegeben ist, sodass nur eine Gruppe mit Beteiligung der DLRG Ratzeburg und DLRG aus Lauenburg derzeit geplant sei. Daneben stehen in den weiteren Gliederungen in Mölln und Gr. Sarau derzeit bis zu 40 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bereit, sich auch in diesem Aufgabenbereich ehrenamtlich mit einzubringen. Dies war zuletzt 2013 beim Elbhochwasser in Lauenburg der Fall, als die Rettungsschwimmerinnen und Rettungsschwimmer ohne die Anerkennung, ihre Hilfe über zehn Tage in Lauenburg ehrenamtlich zur Verfügung stellten. Seither diskutieren Politik und Verwaltung auf Kreis- und Landesebene über eine Einbindung.

Tags: DLRG
Pressemitteilung

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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