Kiel (pm). Zusammen mit dem Land machen sich die Kreise und kreisfreien Städte für die Prävention der Afrikanischen Schweinepest (ASP) beim Schwarzwild stark: Sie verlängern das gemeinsame Maßnahmenpaket. Das schleswig-holsteinische Landwirtschaftsministerium, der Landkreistag sowie der Städteverband haben sich auf eine zweijährige Verlängerung des 2018 initiierten Abkommens verständigt.
Dazu sagte Dr. Dorit Kuhnt, Staatssekretärin für Landwirtschaft: „Ich bedanke mich bei den Kreisen und kreisfreien Städten für den Konsens zur Weiterführung dieses erfolgreich etablierten Maßnahmenpakets. Die Maßnahmen sind vor dem Hintergrund der in Nachbarländern kursierenden Afrikanischen Schweinepest ein starkes Signal für eine gemeinsam getragene Prävention im Land. Sie bieten der Jägerschaft in Schleswig-Holstein auch in Zukunft verbesserte Bedingungen für die Schwarzwildjagd und schaffen Anreize für das wichtige ASP-Monitoring bei Fallwild. Diese Schritte haben sich in den vergangenen Jahren bewährt und werden von den Jägerinnen und Jägern gut angenommen. Für ihr Engagement und ihr Mitwirken danke ich auch der Jägerschaft.“
Der Schleswig-Holsteinische Landkreistag und der Städteverband Schleswig-Holstein führen aus, dass Land und Kreise sowie kreisfreie Städte im Falle eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest nur gemeinsam die notwendigen Maßnahmen einleiten und koordinieren könnten. Die Verbände freuen sich, dass sie an einem Strang ziehen und sich gemeinsam auf einen möglichen Ausbruch vorbereiten.
Mit dem Maßnahmenpaket erhalten Jägerinnen und Jäger eine finanzielle Entschädigung für den zusätzlichen Aufwand, der durch die Suche nach verendetem Schwarzwild entsteht. Wer solches Fallwild findet, eine Probe für die Untersuchung auf ASP im Landeslabor entnehmen lässt und das Fallwild ordnungsgemäß entsorgt, erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro. Die Entsorgung ist für die Jägerinnen und Jäger kostenfrei. Die Aufwandsentschädigung zahlt das Land – dies wird über das Landwirtschaftsministerium abgewickelt.
Zudem ist die Infrastruktur zur unschädlichen Beseitigung des Aufbruchs, also der Innereien des erlegten Wilds, aufgebaut worden. Die Kreise und kreisfreien Städte haben Sammelplätze mit Containern eingerichtet: Dort können Jägerinnen und Jäger verendetes Schwarzwild sowie Aufbruch des erlegten Schwarzwilds kostenfrei abliefern. Die gesammelten Tiere sowie die Eingeweide werden im Anschluss über die Tierkörperbeseitigung unschädlich entsorgt.
Der finanzielle Rahmen des auf weitere zwei Jahre angelegten Maßnahmenpakets liegt bei 200.000 Euro pro Jahr. Die Kosten teilen sich jeweils zur Hälfte die Kreise und kreisfreien Städte mit dem Land; die Aufwandsentschädigung im Zusammenhang mit Fallwild wird ausschließlich vom Land getragen.
Für Schwarzwild, das in Schleswig-Holstein erlegt wird, werden Jägerinnen und Jägern die Gebühren für die Untersuchung auf Trichinen – den Befall mit Fadenwürmern – vonseiten der Kreise und kreisfreien Städte erlassen. Die Kosten teilen sich weiterhin das Land und die Gebietskörperschaften. Eine Trichinenuntersuchung ist immer dann vorgeschrieben, wenn Schwarzwild verzehrt werden soll. Zur Erhöhung der Schwarzwildstrecke von 16.276 Stück im Jagdjahr 2018/2019 auf 17.210 Stück Schwarzwild im Folgejagdjahr 2019/2020 kann auch auf den Erlass der Trichinenuntersuchungsgebühr beigetragen haben.
Die Untersuchung des Fallwilds ist für das Monitoring auf Afrikanische Schweinepest als Frühwarnsystem von besonderer Bedeutung, um einen möglichen Eintrag der Tierseuche nach Schleswig-Holstein frühzeitig zu entdecken. Infizierte Wildschweine können innerhalb weniger Tage an der Infektion mit dem Virus verenden; das Virus bleibt jedoch in den Kadavern über lange Zeit infektiös und kann somit weitere Wildschweine infizieren. Durch die Maßnahme ist seit 2018 deutlich mehr Fallwild auf ASP untersucht worden als zuvor: Vom Jagdjahr 2018/2019 zum Jagdjahr 2019/2020 hat sich die Zahl für alle Untersuchungen des Schwarzwilds insgesamt verdoppelt; die Untersuchungen des Fallwilds haben sich sogar verdreifacht.
Hintergrund
Die Afrikanische Schweinepest ist eine anzeige- und damit bekämpfungspflichtige Tierseuche, die für den Menschen ungefährlich ist, sich allerdings geografisch zunehmend verbreitet. Sie tritt in vielen östlichen und südöstlichen Ländern Europas bei Wild- und Hausschweinen sowie in Belgien bei Wildschweinen auf. So wurde die ASP Ende 2019 erstmals bei Wildschweinen nahe der deutsch-polnischen Grenze auf polnischer Seite festgestellt. Auch die Fallzahlen steigen weiterhin stark an: Im ersten Halbjahr 2020 wurden mit 7.547 Ausbrüchen im Baltikum, in Belgien, Bulgarien, Griechenland, Moldawien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Ukraine und Ungarn bereits fast so viele Ausbrüche wie im gesamten Jahr 2019 (8.284 Ausbrüche) gemeldet. Deutschland ist bisher frei von der Tierseuche. Am Montag, 13. Juli, ist mit dem Bau eines 60 Kilometer langen Wildschutzzauns an der deutsch-polnischen Grenze begonnen worden – Mecklenburg-Vorpommern errichtet diesen für fünf Jahre in Abstimmung mit polnischen Behörden. Die kürzeste Distanz eines bestätigten Falles in Polen zur deutschen Staatsgrenze beträgt derzeit nur 10,5 Kilometer.
Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, stuft das Risiko des Eintrags des Virus nach Deutschland durch kontaminiertes Schweinefleisch oder daraus hergestellte Erzeugnisse entlang des Fernstraßennetzes durch Fahrzeuge oder Personen als hoch ein. Über achtlos in die Umgebung entsorgte Lebensmittelreste können sich Wildschweine infizieren, wenn sie dieses Material aufnehmen. Ein Eintrag des Virus in die Wildschweinpopulation mit einem Sprung über weite Entfernungen verdeutlicht das bestehende Risiko einer Einschleppung nach Deutschland durch menschliches Handeln. Aufgrund der ASP-Fälle im Westen Polens ist zudem das Risiko eines Eintrags nach Deutschland durch migrierende, infizierte Wildschweine deutlich gestiegen.
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Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Afrikanischen Schweinepest