Büchen (pm). Ab Dienstag, 2. Juni 2020, treten weitere Lockerungen im Publikumsverkehr im Bürgerhaus, in der Gemeinde- und Schulbücherei sowie im Jugendzentrum in Kraft.
Das Bürgerhaus kehrt zu den gewohnten Öffnungszeiten zurück. Alle Besucher sind verpflichtet, in den Fluren und Wartebereichen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Für die Gemeinde- und Schulbücherei im Schulzentrum gelten ab dem 2. Juni ebenfalls wieder die regulären Öffnungszeiten. Während des Aufenthaltes in der Bücherei besteht ebenfalls die Pflicht zum Tragen einer Mund- Nasen-Bedeckung. Der Aushang mit Hinweisen und Regeln für einem Besuch im Eingangsbereich der Bücherei ist zu beachten.
Das Jugendzentrum öffnet ebenfalls wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten. Die Anzahl an Teilnehmern ist laut der derzeit gültigen Verordnung auf zehn begrenzt. Es findet keine gemeinsame Zubereitung von Speisen statt.
Die Kulturveranstaltungen in der Priesterkate sollen im August in der Reihenfolge des veröffentlichten Jahresprogramms wieder starten. Die zulässige Teilnehmerzahl pro Veranstaltung wird von der dann aktuell gültigen Verordnung abhängig sein.
Das Café in der Priesterkate bleibt im Juni geschlossen.
Für das Waldschwimmbad müssen die Regelungen in der Verordnung des Landes Schleswig-Holstein nach dem 7. Juni abgewartet werden.