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Titel Herzogtum Lauenburg Geesthacht

Kernkraftwerk Krümmel: Neues Abfalllager soll weitere Voraussetzung für den Abbau schaffen

von Pressemitteilung
Mai 10, 2020
Vollversammlung des Ortsjugendringes Ratzeburg

Foto: pixabay.com

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Geesthacht (pm). Das geplante Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle am Standort des Kernkraftwerks Krümmel ist nach dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) grundsätzlich genehmigungsfähig. Das hat die schleswig-holsteinische Reaktorsicherheitsbehörde (Energiewendeministerium) festgestellt und der unteren Bauaufsichtsbehörde in Geesthacht mitgeteilt. Diese Feststellung war für die Stadt Geesthacht eine Voraussetzung, um am 30. April eine Baugenehmigung für die Errichtung des neuen Lagers auf dem Kraftwerksgelände zu erteilen.

Die Betreibergesellschaft des Kernkraftwerks Krümmel als Antragstellerin darf nun mit dem Bau des Lagers beginnen. Die neue Lagerstätte soll den Namen „LasmAaZ“ (Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle am Zwischenlager) tragen. An dem Standort sollen u.a. die beim Abbau des Kernkraftwerks anfallenden schwach- und mittelradioaktiven Abfälle bis zur Abgabe an ein Bundesendlager zwischengelagert werden. Das zusätzliche Lager stellt damit eine Voraussetzung für den Abbau des Kernkraftwerks dar, über den die Reaktorsicherheitsbehörde in einem gesonderten Genehmigungsverfahren entscheiden wird. Es soll räumlich neben dem bereits bestehenden Standort-Zwischenlager für hochradioaktive Stoffe (Kernbrennstoff in Form von Brennelementen und Brennstäben) errichtet werden.

Für die Errichtung des LasmAaZ ist eine Baugenehmigung nach der Landesbauordnung des Landes Schleswig-Holstein (LBO) und für den Betrieb des Lagers eine Umgangsgenehmigung nach StrlSchG erforderlich. Um die spätere Nutzbarkeit schon bei Baubeginn sicherzustellen, hat die Reaktorsicherheitsbehörde bereits vor Abschluss der Prüfung der strahlenschutzrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen alle für die Baugenehmigung relevanten Anforderungen untersucht und deren Erfüllung der unteren Bauaufsichtsbehörde bestätigt. Diese Prüfung hat unter anderem ergeben, dass die maximal im LasmAaZ einzulagernde Aktivität voraussichtlich auf die Hälfte des von der Betreibergesellschaft beantragten Wertes begrenzt werden wird.

Darüber hinaus erfordern Errichtung und Betrieb des LasmAaZ eine vorherige Prüfung der Umweltverträglichkeit. Diese wurde jetzt abgeschlossen. Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung sind die Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt umfassend ermittelt, beschrieben und bewertet worden. Als Ergebnis der Prüfung wurde die Antragstellerin beispielsweise in der Baugenehmigung verpflichtet, diffuse Staubemissionen zu unterbinden, lärm- und erschütterungsarme Verfahren einzusetzen, baubegleitend Erschütterungen zu messen sowie artenschutzrechtliche Maßnahmen durchzuführen und deren Funktionsfähigkeit zu kontrollieren.

Hintergrund

Die Betreibergesellschaft des Kernkraftwerks Krümmel hat mit ihrem Antrag vom 13.12.2016 nach § 7 StrlSchV alter Fassung (nunmehr geregelt im § 12 Abs. 1 Nr. 3 StrlSchG) und ihrem Bauantrag nach § 73 LBO vom 31.03.2017 die Anträge für die Errichtung und den Betrieb des LasmAaZ am Standort des Kernkraftwerks gestellt.

Das geplante LasmAaZ soll bestehen aus

einem zweischiffigen Lagergebäude mit einem Handhabungsbereich und zwei Lagerbereichen,
einem zweigeschossigen Funktionsgebäude,
Verkehrswegen und
einem Außenbereich.

Für das Lagergebäude ist eine Länge von ca. 65 m, eine Breite von ca. 48 m und eine Höhe von ca. 16 m vorgesehen. Für das sich anschließende Funktionsgebäude ist eine Länge von ca. 36 m, eine Breite von ca. 12 m und eine Höhe von ca. 10 m geplant. Die Außenwände sollen eine Wanddicke von ca. 0,85 m, die Stahlbetondecke von ca. 1 m haben. Die Gründung soll über eine 1,5 m dicke lastverteilende Bodenplatte erfolgen.

Die maximal einzulagernde Aktivität ist mit 2 x 1017 Bq beantragt. Neben den schwach- und mittelradioaktiven Abfällen aus dem Abbau sollen im LasmAaZ auch radioaktive Abfälle aus Betriebszeiten des Kernkraftwerks, die derzeit in anderen Lagereinrichtungen aufbewahrt werden, eingelagert werden. Sobald das Bundesendlager Schacht Konrad bei Salzgitter seinen Betrieb aufgenommen hat (nach derzeitigem Stand voraussichtlich 2027), sollen die Abfälle sukzessive dorthin verbracht werden. Dieser Prozess wird voraussichtlich mehrere Jahrzehnte dauern.

Tags: AKW KrümmelGeesthachtkrümmel

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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