Kiel (pm). Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack hat am 8. Mai im Landtag den Entwurf der Landesregierung zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) vorgestellt. In ihrer Rede zu TOP 7 machte die Ministein deutlich, dass das Land Gemeinden, Städten und Kreisen in Zukunft deutlich mehr Geld zur Verfügung stellen wird, als es nach den Vorgaben des Landesverfassungsgerichts müsste:
„2021 gibt es ein Plus von 54 Millionen Euro. In den Jahren 2022 bis 2024 kommen noch einmal jeweils 5 Millionen Euro hinzu. 2024 stehen damit zusätzliche jährliche Mittel von 69 Millionen Euro zur Verfügung. Diesen Schritt geht die Landesregierung, obwohl die vom Gericht geforderte gerechte und gleichmäßige Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel auf die kommunale Ebene und die Landesebene bereits heute gegeben ist. Und wir werden an unseren Zusagen festhalten – trotz der erheblichen finanziellen Belastungen für den Landeshaushalt infolge der Corona-Pandemie.“
Mit den kommunalen Landesverbänden habe es auf Grundlage eines gemeinsam abgesprochenen und in Auftrag gegebenen Gutachtens eine weitgehende Verständigung über die Höhe der Finanzausgleichsmasse gegeben, um die Aufgaben der Kommunen bedarfsgerecht finanzieren zu können. Eine Einigung der kommunalen Familie untereinander zur Verteilung der Mittel sei bislang allerdings nicht möglich gewesen.
„Entsprechend der Erkenntnis der Gutachter wird die Altersgruppe der unter 18-Jährigen bei den Schlüsselzuweisungen mit einem „Kinderbonus“ besonders berücksichtigt, da sie einen besonderen Einfluss auf die kommunalen Bedarfe haben. Hiervon werden die kinderreichen Gemeinden profitieren. Auch die kreisfreien Städte und Kreise profitieren von der besonderen Berücksichtigung der unter 18-jährigen bei der Verteilung der Gelder aus dem Finanzausgleich.“
In dem Entwurf der Landesregierung seien außerdem eine ganze Reihe wichtiger Aufgaben gesondert berücksichtigt. So beinhalte der Entwurf sogenannte Vorwegabzüge von 59 Millionen Euro. Vorwegabzüge sind Mittel, die vor der generellen Verteilung an alle Gemeinden, Städte und Kreise denjenigen zugewiesen werden, die dafür besondere Aufgaben erfüllen. So stehen zum Beispiel 7,5 Millionen Euro für die Kommunen zur Verfügung, die Schwimmsportstätten betreiben.
„Wir unterstützen damit Investitionen in den Erhalt der Verkehrsinfrastruktur, dies dient auch den Verpflichtungen der Kommunen zum Straßenbau. Die Vorwegabzüge für Theater und Orchester und zur Förderung des Büchereiwesens bilden einen weiteren Schwerpunkt. Sie werden künftig stärker steigen. Als Ministerin für Gleichstellung freue ich mich besonders, dass Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen im Jahr 2021 statt bisher rund 5,7 Millionen Euro zukünftig 7,5 Millionen Euro für ihre wertvolle und wichtige Arbeit erhalten. Als Beitrag für den Klimaschutz stellen wir darüber hinaus fünf Millionen Euro für den Öffentlichen Personennahverkehr bereit.“
Die Forderung, die finanzielle Belastung der Gemeinde, Städte und Kreise durch die Corona-Pandemie im kommunalen Finanzausgleich zu berücksichtigen, lehnt Sütterlin-Waack ab: „Ohne Zweifel, auch die Kommunen haben eine nicht unerhebliche finanzielle Belastung durch die Corona-Pandemie zu beklagen. Dies aber in dem kommunalen Finanzausgleich abzubilden wäre weder fristgerecht umsetzbar, noch zweckmäßig, um diese einmalige Sonderbelastung aufzufangen. Stattdessen möchten wir am Ende einen Strich unter die Rechnung machen und die Kosten der Landesseite und der kommunalen Familie gegenüberstellen. Auf dieser Grundlage kann dann eine gerechte Aufteilung der tatsächlichen Lasten erfolgen.“