Herzogtum Lauenburg (pm). Die Corona-Pandemie hat dazu geführt, dass viele Reha-Maßnahmen in Deutschland nicht wie geplant durchgeführt werden konnten. Um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, wurden Neuaufnahmen zur stationären Reha zwischenzeitlich ausgesetzt. Einige Reha-Kliniken mussten aufgrund behördlicher Anordnungen Patientinnen und Patienten vorzeitig nach Hause schicken. Zudem haben viele Rehabilitanden auf eigenen Wunsch eine bereits begonnene Reha aus Sorge vor einer möglichen Ansteckung abgebrochen.
In beiden Fällen bietet die Deutsche Rentenversicherung an, die Reha zu einem späteren Zeitpunkt vereinfacht neu zu beantragen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Nord hin. Dieses Verfahren gilt auch bei Kinder- und Jugendrehabilitationen, wenn die Klinik einen erneuten Aufenthalt der Heranwachsenden befürwortet.
Hierfür hat die Deutsche Rentenversicherung einen Kurzantrag entwickelt, der bundesweit verwendet werden kann. Weitere Informationen und das dafür notwendige Formular G0101 gibt es online unter www.deutsche-rentenversicherung.de/kurzantrag_reha.