Kiel (pm). Aufgrund der derzeit geltenden Landesverordnung zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-Cov-2 sind zahlreiche öffentlich zugängliche Gebäude und Einrichtungen geschlossen. Das Gesundheitsministerium macht heute (9. April) in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass die Trinkwasserinstallationen in nicht genutzten Gebäuden mindestens alle 72 Stunden betätigt und alle Leitungen dabei vollständig durchspült werden sollten. Dies soll ein Aufwachsen von Bakterien wie Legionellen in den Trinkwasserleitungen verhindern und die Trinkwasserqualität erhalten, um mögliche gesundheitliche Risiken für die Verbraucherinnen und Verbraucher nach einer Wiederinbetriebnahme der Gebäude abzuwenden.
Betreiber von derzeit nicht genutzten Gebäuden sollten also auf ein regelmäßiges Durchspülen der Trinkwasserleitungen achten. Es wird empfohlen, Spülungen zu dokumentieren, um die Abstände zwischen diesen zuverlässig einzuhalten. Empfohlen ist zudem, in den Tagen vor der Wiederinbetriebnahme eines Gebäudes die Leitungen täglich durchzuspülen. Eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Gesundheitsministeriums, an der Expertinnen und Experten der Gesundheitsämter, des Medizinaluntersuchungsamtes des UKSH, des Gebäudemanagements, der Strategieberatung und der operativen Ebene beteiligt sind, hat Empfehlungen zum richtigen Umgang mit Trinkwasserinstallationen erarbeitet.
Diese sind im Internet unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/T/trinkwasser.html abrufbar.