Kiel (pm). Das Innenministerium hat unterstützende und erleichternde Regelungen sowie Hinweise für Kommunen und Kommunalaufsichtsbehörden herausgegeben. Auf Kürzungen im Rahmen von Nachtragshaushalten der Kommunen bezüglich der Finanzierung von notwendigen investiven Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Epidemie werden die zuständigen Aufsichtsbehörden in Schleswig-Holstein in diesem Jahr ausdrücklich verzichten. Auch können bei Nachtragshaushalten Kommunen bei nicht gegebener dauernder Leistungsfähigkeit derzeit auf die Darstellung von Konsolidierungsanstrengungen verzichten. Damit können Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung vorläufig zurückgestellt werden.
„Die finanziellen Auswirkungen der von allen staatlichen Ebenen ergriffenen Maßnahmen lassen sich noch nicht seriös prognostizieren. Dies betrifft natürlich auch die Finanzsituation der Kommunen. Es ist wahrscheinlich, dass sich die aktuelle Situation erheblich und direkt auf die Leistungsfähigkeit aller Kommunen auswirken wird. Wir müssen ihre Handlungsfähigkeit aber dringend aufrechterhalten. Deshalb haben wir die Regelungen gelockert“, erklärt Innenminister Hans-Joachim Grote.
Gerade deshalb sei jetzt der absolut richtige Zeitpunkt, die Flexibilität des Kommunalhaushaltsrechts zu nutzen, um die Kommunen bei der Bekämpfung der Corona-Epidemie zu unterstützen. Neben Einzelberatungen über die jeweils zuständige Kommunalaufsichtsbehörde enthalten auch die FAQ auf der Internetseite der Landesregierung zum Thema „Coronavirus“ Hinweise zum kommunalhaushaltsrechtlichen Umgang, die bei Bedarf ergänzt werden.
Unabhängig davon sind, soweit erforderlich, die Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung im Ergebnisplan / Verwaltungshaushalt zumindest insoweit vorzubereiten, dass sie nach erfolgreicher Bekämpfung des neuen Coronavirus SARS-CoV-2 umgesetzt werden können und etwaige Finanzprobleme beherrschbar bleiben.