• Impressum
  • Werbung
  • Karte
  • Veranstaltungskalender
Mittwoch, Mai 14, 2025
Kein Ergebnis
Zeig alle Ergebnisse
Herzogtum direkt
  • Titel
  • Herzogtum Lauenburg
    • Mölln
    • Ratzeburg
    • Amt Lauenburgische Seen
    • Amt Berkenthin
    • Amt Breitenfelde
    • Amt Sandesneben-Nusse
    • Büchen
  • Jugend direkt
  • Wirtschaft
    • Aus der Region
    • Immobilien
    • WFL Newsletter
  • Gesundheit
  • Land & Leute
    • Umwelt & Natur
    • Tiere
    • Foto der Woche
    • Op Platt
  • Kultur
    • Veranstaltungskalender
  • Sport
  • Titel
  • Herzogtum Lauenburg
    • Mölln
    • Ratzeburg
    • Amt Lauenburgische Seen
    • Amt Berkenthin
    • Amt Breitenfelde
    • Amt Sandesneben-Nusse
    • Büchen
  • Jugend direkt
  • Wirtschaft
    • Aus der Region
    • Immobilien
    • WFL Newsletter
  • Gesundheit
  • Land & Leute
    • Umwelt & Natur
    • Tiere
    • Foto der Woche
    • Op Platt
  • Kultur
    • Veranstaltungskalender
  • Sport
Kein Ergebnis
Zeig alle Ergebnisse
Herzogtum direkt
Kein Ergebnis
Zeig alle Ergebnisse
Titel Wirtschaft Aus der Region

Rechte und Pflichten beim mobilen Arbeiten zu Hause

Was Arbeitnehmer in Zeiten von Corona wissen sollten

Pressemitteilung von Pressemitteilung
März 30, 2020
Rechte und Pflichten beim mobilen Arbeiten zu Hause

Bild von Ylloh auf Pixabay

783
VIEWS

Herzogtum Lauenburg (pm). Viele Betriebe und Konzerne haben ihre Mitarbeiter aufgrund der Corona-Krise in die mobile Arbeit nach Hause geschickt. Welche rechtlichen Vorgaben es hier gibt und worauf Arbeitnehmer achten sollten, weiß Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH.

Rechtlicher Hintergrund

Derzeit sollen die sozialen Kontakte auf ein Mindestmaß beschränkt sein. Damit das auch im beruflichen Umfeld klappt, ermöglichen aktuell viele Firmen ihren Mitarbeitern die Arbeit von zu Hause. „Allerdings haben Arbeitnehmer in Deutschland keinen gesetzlichen Rechtsanspruch auf mobiles Arbeiten“, so Michaela Rassat. Denn grundsätzlich bestimmt der Arbeitgeber den Arbeitsort seines Angestellten. Zudem ist bei manchen Tätigkeiten, beispielsweise in der Produktion, das Arbeiten in den eigenen vier Wänden nicht möglich. „Umgekehrt ist es aber auch so, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeiter nicht einfach zum mobilen Arbeiten verpflichten dürfen“, ergänzt die Rechtsexpertin. „Außer es besteht eine entsprechende Absprache im Arbeitsvertrag, an die sich der Mitarbeiter dann natürlich halten muss. Auch eine Betriebsvereinbarung kann die Arbeit von zu Hause vorsehen.“

Jetzt wichtig: Absprachen mit dem Arbeitgeber treffen

Die Corona-Krise konfrontiert viele Betriebe mit dem Thema „mobiles Arbeiten“, in denen dies bisher nicht oder nur eingeschränkt möglich war. In solchen Fällen sind die Rahmenbedingungen meist nicht vertraglich festgehalten oder einheitlich geregelt. „Wichtig sind daher klare Absprachen mit dem Arbeitgeber“, so die Rechtsexpertin. Diese können beispielsweise in einer Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag geregelt werden. „Wer gerne in den eigenen vier Wänden arbeiten möchte, dem empfiehlt Rassat, das Gespräch mit dem Vorgesetzten zu suchen und ihm die Gründe zu erläutern. Es ist sicher hilfreich, bereits mit konkreten Vorschlägen in das Gespräch zu gehen. Wie könnte zum Beispiel die Zusammenarbeit mit Kollegen und Vorgesetzten trotz räumlicher Trennung gut funktionieren? Viele Unternehmen haben nun auch betriebliche Regelungen mit den zuständigen Betriebsratsgremien zum mobilen Arbeiten getroffen.

Wichtige Fragen, die geklärt sein sollten

Für die Absprachen und Zusatzvereinbarungen während der Corona-Krise sind folgende Fragen besonders wichtig:

· Welche Arbeits- und Pausenzeiten gelten? Für die täglich zulässige Höchststundenzahl und die Pausen gelten zu Hause die gleichen Grundregeln aus dem Arbeitszeitgesetz wie im Büro. Häufig gilt laut Arbeitsvertrag beim mobilen Arbeiten die Vertrauensarbeitszeit. Das heißt, der Arbeitnehmer muss die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit leisten, ohne dass der Vorgesetzte dies kontrolliert. Dabei ist es ratsam, sich an vorab vereinbarte Zeiten zu halten, damit die Kollegen wissen, wann sie den Mitarbeiter erreichen können.

· Wenn der Arbeitnehmer Kinder hat: Wie können Arbeit und Kinderbetreuung am besten aufgeteilt werden? Wer zusätzlich zur Arbeit seine Kinder betreuen muss, sollte auch dies ansprechen und nach Möglichkeit die Arbeitszeiten entsprechend anpassen. Um dann auch wirklich störungsfrei arbeiten zu können, hilft ein Stundenplan, in dem die Eltern mit den Kindern die Spiel- und Arbeitszeiten festlegen.

· Müssen Arbeitnehmer ihre eigenen Arbeitsgeräte wie PC oder Laptop nutzen oder stellt der Arbeitgeber Geräte bereit? Je nach Job kann unter Umständen eine besondere technische Ausstattung oder Software erforderlich sein, um alle beruflichen Aufgaben von zu Hause aus lösen zu können. In vielen Fällen möchten Arbeitgeber auch aus Sicherheitsgründen nicht, dass die Arbeit auf dem privaten Laptop erfolgt oder darauf wichtige Kunden- und Unternehmensdaten gespeichert werden.

· Wer kümmert sich um die Einrichtung des heimischen Arbeitsplatzes, wozu beispielsweise Laptop, Internetzugang oder Telefon gehören, und wer übernimmt die Kosten? Bei klassischen Telearbeitsplätzen übernimmt dies der Arbeitgeber. In Zeiten von Corona ist dies oft auf die Schnelle nicht möglich. Viele Arbeitnehmer sind aber auch ohnehin mit einem Laptop und einem Handy ausgestattet. In den letzten Jahren bürgerte sich zudem immer mehr die Variante „Bring Your Own Device“ ein. Eine klare Vereinbarung bewahrt vor Missverständnissen.

· Welche Regeln bezüglich Datenschutz und Datensicherheit müssen die Mitarbeiter beachten? Dies betrifft einerseits den Schutz persönlicher Daten von Kunden und Mitarbeitern nach der DSGVO, andererseits aber auch die Sicherheit von sensiblen Daten des Betriebes. Es muss sichergestellt sein, das diese nicht nach außen dringen können. Hier sind technische Lösungen wie etwa die Einrichtung einer VPN-Verbindung möglich.

Unfallschutz Zuhause

Grundsätzlich gilt bei Unfällen, die während der Arbeit in den eigenen vier Wänden geschehen, der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Allerdings erstreckt er sich nur auf die Tätigkeiten, die im sachlichen Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis stehen. Das bedeutet: „Unfälle am heimischen Schreibtisch, die anlässlich der Arbeitsverrichtung passieren, sind versichert. Beispielsweise, wenn der Arbeitnehmer über ein Computerkabel stolpert oder ihm ein schwerer Ordner auf den Fuß fällt“, erläutert Rassat. Auch Dienstreisen oder Wege vom mobilen Arbeitsplatz zum Unternehmen sind versichert. Verlässt der Mitarbeiter jedoch den heimischen Arbeitsplatz und betritt seinen privaten Bereich, etwa um sich einen Kaffee zu holen, erlischt der Versicherungsschutz und greift erst wieder beim erneuten Betreten des Arbeitszimmers beziehungsweise -bereichs. „Bei einem Unfall auf dem Weg zur Toilette oder in die Küche besteht also kein gesetzlicher Unfallschutz, da diese Handlungen im Wesentlichen dem privaten Lebensbereich zuzuordnen sind“, erklärt die Rechtsexpertin. Nur wer mit einer zusätzlichen privaten Unfallversicherung vorgesorgt hat, ist in diesen Fällen abgesichert.

Tags: Homeoffice
Pressemitteilung

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

RelatedPosts

Arbeitsunfall im Homeoffice

Arbeitsunfall im Homeoffice

von Pressemitteilung
Juli 13, 2023
0
50

Herzogtum Lauenburg (pm). Wer als Angestellter vor Ort im Unternehmen arbeitet, ist automatisch gesetzlich unfallversichert. Komplizierter ist die Lage, wenn...

Corona verändert die Arbeitswelt

Corona verändert die Arbeitswelt

von Pressemitteilung
Februar 17, 2022
0
45

Herzogtum Lauenburg (pm). Die Arbeitswelt verändert sich stetig: Sie wird flexibler, digitaler, mobiler. ‚New Work' ist im Trend. Vor allem durch...

Homeoffice im Herzogtum – Klare Regeln für Heimarbeit gefordert

von Andreas Anders
Oktober 31, 2021
0
10

Herzogtum Lauenburg (pm). Schöne neue Arbeitswelt oder Rund-um-die-Uhr-Einsatz für den Chef? Das Homeoffice ist seit Beginn der Corona-Pandemie zum Alltag...

Homeoffice in der Corona-Pandemie

Homeoffice in der Corona-Pandemie

von Pressemitteilung
Mai 13, 2021
0
338

Herzogtum Lauenburg (pm). Aktuell leben und arbeiten viele Menschen aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg unter sehr besonderen Bedingungen: Um das...

Nächster Artikel
PKW in Breitenfelde gestohlen

Verkehrsunfall mit Trunkenheit

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Herzogtum direkt

© 2025 Herzogtum direkt - DIE Onlinezeitung für Herzogtum Lauenburg

*

  • Werbung
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • RSS Feed

Folgen Sie uns

Wir bitten um Ihre Zustimmung
Wir nutzen Cookies zur Erhebung statistischer Daten sowie zum Onlinemarketing und Remarketing. Um 'Herzogtum direkt' für alle Leser kostenfrei anbieten und finanzieren zu können, erfassen wir mittels Cookies, die Anzahl der täglichen Besucher. Auch wenn Sie nicht zustimmen, sehen Sie weiterhin Werbung. Klicken Sie bitte auf „Zustimmen“, um Cookies zu akzeptieren oder klicken Sie auf "Cookie Einstellungen verwalten“, um eine detaillierte Beschreibung der von uns verwendeten Arten von Cookies und Informationen über die entsprechenden Anbieter zu erhalten und um zu entscheiden, welche Arten von Cookies bei der Nutzung unserer Website gesetzt werden sollen.
Cookie SettingsZustimmen


Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzhinweisen und im Impressum.
Manage consent

Privacy Overview

This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. Out of these, the cookies that are categorized as necessary are stored on your browser as they are essential for the working of basic functionalities of the website. We also use third-party cookies that help us analyze and understand how you use this website. These cookies will be stored in your browser only with your consent. You also have the option to opt-out of these cookies. But opting out of some of these cookies may affect your browsing experience.
Necessary
immer aktiv
Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. These cookies ensure basic functionalities and security features of the website, anonymously.
CookieDauerBeschreibung
cookielawinfo-checkbox-analytics11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Analytics".
cookielawinfo-checkbox-functional11 monthsThe cookie is set by GDPR cookie consent to record the user consent for the cookies in the category "Functional".
cookielawinfo-checkbox-necessary11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookies is used to store the user consent for the cookies in the category "Necessary".
cookielawinfo-checkbox-others11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Other.
cookielawinfo-checkbox-performance11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Performance".
viewed_cookie_policy11 monthsThe cookie is set by the GDPR Cookie Consent plugin and is used to store whether or not user has consented to the use of cookies. It does not store any personal data.
Functional
Functional cookies help to perform certain functionalities like sharing the content of the website on social media platforms, collect feedbacks, and other third-party features.
Performance
Performance cookies are used to understand and analyze the key performance indexes of the website which helps in delivering a better user experience for the visitors.
Analytics
Analytical cookies are used to understand how visitors interact with the website. These cookies help provide information on metrics the number of visitors, bounce rate, traffic source, etc.
Advertisement
Advertisement cookies are used to provide visitors with relevant ads and marketing campaigns. These cookies track visitors across websites and collect information to provide customized ads.
Others
Other uncategorized cookies are those that are being analyzed and have not been classified into a category as yet.
SPEICHERN & AKZEPTIEREN
Präsentiert von CookieYes Logo
Kein Ergebnis
Zeig alle Ergebnisse
  • Titel
  • Herzogtum Lauenburg
    • Mölln
    • Ratzeburg
    • Amt Berkenthin
    • Amt Breitenfelde
    • Amt Lauenburgische Seen
    • Amt Sandesneben-Nusse
  • Gesundheit
  • Jugend direkt
  • Kultur
    • Veranstaltungskalender
  • Land & Leute
    • Op Platt
    • Tiere
    • Umwelt & Natur
  • Sport
  • Wirtschaft
    • Aus der Region
    • Immobilien
    • WFL Newsletter

© 2025 Herzogtum direkt - DIE Onlinezeitung für Herzogtum Lauenburg