Kiel (pm). Schleswig-Holsteins Innenminister Hans-Joachim Grote hat dringend an die Bevölkerung des Landes appelliert, die zur Bekämpfung des Corona-Virus beschlossenen Regelungen zu befolgen. Das Infektionsschutzgesetz sehe bei Verstößen Bußgelder bis zu 25.000 Euro vor, die von den zuständigen Behörden verhängt werden könnten. Verstöße gegen Quarantäneanordnungen und Veranstaltungsverbote seien sogar Straftaten, betonte Grote heute (20. März 2020) in Kiel.
Solche Fälle würden von der Polizei verfolgt und an die Staatsanwaltschaft abgegeben, unterstrich der Innenminister. Im Falle einer Verurteilung drohten Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe.
„Diese Strafen haben Gründe: Wer gegen diese Anordnungen verstößt, der gefährdet nicht nur die Gesundheit von uns allen. Er erschwert auch denen, die in unserem Gesundheitswesen derzeit ohnehin am Limit arbeiten, die Arbeit. Halten Sie Abstand“, mahnte Grote.
„Die zuständigen Behörden der Kreise und Kreisfreien Städte seien für die Kontrollen zur Einhaltung der angeordneten Maßnahmen zuständig“, sagte Grote. Die Polizei werde die Ordnungsbehörden im Rahmen ihrer Präsenzarbeit auf der Straße die Ordnungsbehörden bei ihren Kontrollen unterstützen. „Sie setzt dabei weiterhin vorrangig auf Dialog, Verständigkeit und Überzeugung.“
Grote stellte klar, dass auch Verabredungen zu sogenannten „Corona-Partys“ unter freiem Himmel Veranstaltungen im Sinne der Anordnungen seien: „Für solche Aktionen habe ich überhaupt kein Verständnis. Die Ordnungsbehörden haben meine volle Unterstützung in ihrem konsequenten Vorgehen dagegen. Selbstverständlich werden sie auch dabei von unserer Polizei unterstützt.“