Büchen (pm). Im FFH-Gebiet „Nüssauer Heide“ (FFH = Fauna-Flora-Habitat) nordwestlich von Büchen auf dem Bundespolizeiübungsplatz werden im Februar 2020 sogenannte „besucherlenkende Maßnahmen“ durchgeführt, also Wegbeschilderungen für interessierte Besucherinnen und Besucher aufgestellt.
Rund 88 Hektar der insgesamt zirka 110 Hektar großen Fläche der Bundesliegenschaft, die von der Bundespolizei als Übungsgelände genutzt wird, sind seit 2007 als Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat Richtlinie der EU (FFH-Richtlinie) ausgewiesen und damit Bestandteil des europaweiten Schutzgebietsnetzes „Natura-2000“. Die neuen Beschilderungen sollen Besucherinnen und Besucher gezielt durch das FFH-Gebiet lenken um Beeinträchtigungen für die geschützten Pflanzen und Tiere so gering wie möglich zu halten ohne den Zutritt zum Gebiet vollständig zu verwehren. Schließlich ist dieser Bereich ein wichtiges Naherholungsgebiet für Büchen und Umgebung. Es wird gerne durch Spaziergänger, insbesondere mit Hunden und Reiter genutzt.
Naturschutzfachliches Ziel für die Fläche ist vor allem die Erhaltung und Wiederherstellung der sogenannten „Lauenburgischen Wärmeheide“, die als Lebensraumtyp „trockene europäische Heide“ europaweit geschützt ist. Sie ist zum Beispiel Lebensraum für weitere geschützte Arten wie die Zauneidechse oder die besonders geschützte Heidelerche.
Um eine mit den naturschutzfachlichen Zielen für die Fläche verträgliche Erholungsnutzung zu gewährleisten, wurde in dem 2012 aufgestellten Managementplan ein Wegekonzept entwickelt, in dem eine für Mensch und Tier optimale Wegeführung festgelegt wurde.
Der Kreis Herzogtum Lauenburg, die Gemeinde Büchen aber auch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben als Eigentümerin der Flächen sowie die Bundespolizei und der Bundesforstbetrieb Trave als Nutzer bzw. geländebetreuende Dienststelle der Flächen weisen in diesem Zusammenhang auf die besondere naturschutzfachliche Wertigkeit der Fläche hin und bitten die Besucher, bei dem geduldeten Betreten der Flächen, die Kennzeichnung der Wege zu beachten.
Um die in dem Gebiet vorkommenden Tierarten nicht zu stören sind Hunde unbedingt an der Leine zu halten!
Nähere Informationen zu dem Gebiet finden Sie hier:
Allgemeine Informationen zu Natura 2000 Gebieten in Schleswig – Holstein finden Sie hier: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/N/natura2000.html