Ratzeburg (pm). Anfang Februar 2018 ist die Istanbul Konvention in Deutschland in Kraft getreten. Die Istanbul-Konvention definiert in Artikel 3 den Begriff „Gewalt gegen Frauen“ als Menschenrechtsverletzung und als Form der Diskriminierung. Ziel der Konvention ist die Verhütung, Verfolgung und Beseitigung geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt gegen Frauen, die umfassende Unterstützung der Betroffenen und die Förderung substanzieller Gleichheit zwischen den Geschlechtern.
Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Ratzeburg, Mana Clasen, Mariana Schneider von der Frauenberatung Herzogtum Lauenburg und Katharina Wulf vom LFSH (Landesverband Frauenberatung Schleswig-Holstein eV) laden in Kooperation am 15.01.2020 ins Rathaus Ratzeburg zu einem Vortrag zur Istanbul Konvention ein. Der Vortrag findet um 08:30 im Trauzimmer des Rathauses statt. Um Voranmeldung an: gleichstellungsbeauftragte@ratzeburg.de wird gebeten.
Mit dem Vortrag möchten alle Beteiligten auch ein Zeichen setzen, dass es einer interdisziplinären Zusammenarbeit aller Ebenen bedarf, um die umfassende Umsetzung der Maßnahmen gewährleisten zu können. Nicht nur Akteure, die direkt mit dem Thema Gewalt an Frauen arbeiten können einen Beitrag leisten. Um frauenspezifische Gewalt sichtbar zu machen, sie zu bekämpfen und Gleichberechtigung der Geschlechter herstellen zu können, bedarf es eines strukturellen Wandels. Die neuesten Zahlen der Kriminalistischen Auswertung zur Partnerschaftsgewalt belegt, dass es sich um eine strukturelle Gewalt gegen Frauen handelt. Im Jahr 2018 waren von 140.755 Betroffenen 114.393 weiblich. 122 Frauen wurden von ihren (Ex-)Partner getötet. Die Istanbul Konvention verpflichtet unter anderem öffentliches Bewusstsein für „Gewalt gegen Frauen“ zu schaffen, das heißt auch in der Politik und Verwaltung eine gendersensible Haltung und Sprache zu etablieren sowie Sichtbarkeit und Mitbestimmung zu fördern