Herzogtum Lauenburg/Kiel (pm). Das Innenministerium hat in Zusammenarbeit mit der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) zwei neue Förderprogramme für selbstgenutztes Wohneigentum aufgelegt. Ab dem 1. Dezember 2019 können Familien und Alleinerziehende mit Kindern, deren Einkommen innerhalb der Grenzen der Sozialen Wohnraumförderung liegen, das Baukindergeld als Eigenkapital nutzen.
„Einkommensschwachen Familien und Alleinerziehenden fehlt häufig das nötige Eigenkapital, um sich den Traum vom Eigenheim zu erfüllen. Dabei kann gerade für diese Gruppe die selbstgenutzte Immobilie später einen ganz wichtigen Baustein der Altersvorsorge bedeuten. Deshalb freue ich mich, dass wir als drittes Bundesland eine Kapitalisierung des Baukindergeldes für einkommensschwache Familien anbieten können“, erklärte Innenminister Hans-Joachim Grote dazu heute (2. Dezember 2019) in Kiel.
Die IB.SH habe dazu zum 1. Dezember 2019 zwei neue Förderprogramme des Landes Schleswig-Holstein eingeführt – das IB.SH Baukindergeld und das IB.SH Baukindergeld Plus. Beide Programme fördern den Neubau und Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum und integrieren das „Baukindergeld“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Dabei handelt es sich um einen Zuschuss in Höhe von 12.000 Euro pro Kind, welcher über eine Laufzeit von 10 Jahren mit einem jährlichen Betrag von 1.200 Euro pro Kind gezahlt wird.
Beide Förderprogramme richten sich an Familien und Alleinerziehende mit Kindern mit Einkommen innerhalb der Grenzen der Sozialen Wohnraumförderung.
Das IB.SH Baukindergeld ist dabei ein zinsloses Eigenkapitalersatz-Darlehen. „Damit stehen einkommensschwachen Eltern pro Kind 12.000 Euro Eigenkapital zum Erwerb einer Immobilie zur Verfügung. Das Baukindergeld wird in voller Höhe durch die IB.SH vorfinanziert und dann über 10 Jahre mit dem KfW-Baukindergeld getilgt“, so Grote.
Außerdem werde für einkommensschwache Familien das IB.SH Baukindergeld Plus angeboten. Bei einem Zinssatz von einem Prozent mit einer langfristigen Zinsbindung über 25 Jahre könnte hier ein Immobiliendarlehen in Höhe von 50.000 Euro pro Kind beantragt werden. Das KfW Baukindergeld werde dabei als verpflichtende zusätzliche jährliche Tilgung in den ersten zehn Jahren der Darlehenslaufzeit gezahlt.
„Besonders wichtig zu erwähnen ist dabei, dass auf Antrag nach Ablauf der 25 Jahre eine Härtefallprüfung erfolgt. Wenn die Eltern dann nicht in der Lage sind, marktübliche Zinsen zu zahlen, wird der bisherige Zinssatz belassen“, betonte der Minister.
Anträge können ab sofort direkt bei der IB.SH gestellt werden. Ansprechpartner und weitere Informationen finden Sie unter IB.SH Förderangebote