Mölln (pm). Zur Vorstellung und Erörterung unter anderem des Themas „Blackout – Was passiert, wenn der Strom ausfällt?“ werden die Einwohner der Stadt Mölln am Mittwoch, 13. November, eingeladen. Beginn ist um 19 Uhr in die Mensa auf dem Schulberg.
T A G E S O R D N U N G
1. Eröffnung der Versammlung und Begrüßung durch den Bürgervorsteher
2. Feststellung der Zahl der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner
3. Anträge zur Tagesordnung
4. Bericht des Bürgermeisters zu aktuellen Themen
5. Einführung in das Thema: „Blackout – Was passiert, wenn der Strom ausfällt?“
6. Expertenrunde zum Thema mit:
Herrn Thomas Erbert, Kreis Herzogtum Lauenburg, Fachdienst Ordnung
Herrn Torsten Wendland, Stadt Mölln, Fachbereich Bürgerdienstleistungen und Ordnung
7. Schließung der Versammlung
Besucher werden im Eingangsbereich aufgefordert, ihren Namen, Vornamen und ihre Adresse anzugeben. So wird gewährleistet, dass nur Berechtigte ihre Stimme abgeben können. Mit der Nutzung von Stimmkarten lassen sich die Abstimmungsergebnisse zweifelsfrei ermitteln.
Die Tagesordnung kann von der Einwohnerversammlung ergänzt werden, wenn mindestens 25 Prozent der anwesenden Einwohner einverstanden sind. In der jeweiligen Erörterung der Tagesordnungspunkte ist den Einwohnerinnen und Einwohnern hierzu auf Wunsch das Wort zu erteilen. Der Bürgervorsteher leitet die Einwohnerversammlung. Er kann die Redezeit bis zu drei Minuten je Rednerin oder Redner beschränken, falls dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Einwohnerversammlung erforderlich ist.
Vor der offenen Abstimmung über Anregungen und Vorschläge aus der Einwohnerversammlung sind diese schriftlich festzulegen. Sie gelten als angenommen, wenn sie die Stimmenmehrheit der an wesenden Einwohner erhalten. Das Ergebnis der Abstimmung bindet die Gremien der Stadt nur insoweit, sich mit der Angelegenheit befassen zu müssen. Es handelt sich nur um ein Meinungsbild der Anwesenden, letztlich entscheiden die zuständigen Gremien ohne jegliche Bindung an das Abstimmungsergebnis in der Einwohnerversammlung.
Angenommene Anregungen und Vorschläge, die von den zuständigen entscheidungsbefugten Organen beziehunsgweise Gremien der Stadt behandelt werden müssen, sollen diesen spätestens zur übernächsten Sitzung zur Beratung vorgelegt werden. Die Beratungsergebnisse müssen in der darauffolgenden Sitzung der Stadtvertretung öffentlich bekannt gegeben werden.