Mölln (pm). Die Möllner CDU macht weiter Druck beim Thema Schülerbeförderung. „Wir hoffen auf eine breite Zustimmung der Fraktionen in der nächsten Stadtvertretersitzung am kommenden Donnerstag. Bei einem positivem Votum tritt die neue Satzung bereits am 1.Oktober 2019 in Kraft, zeigt sich die Vorsitzende des Schul,-Sport-, Jugend- und Sozialausschusses (kurz SSJS), Christiane Gehrmann zuversichtlich.
Erst im Februar hatte der lauenburgische Kreistag in Ratzeburg die Aufhebung des Eigenanteils für die Schülerbeförderungskosten zur nächstgelegenen Schule beschlossen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Entfernung zur Schule mindestens zwei Kilometer (Klassenstufe 1 – 4), beziehungsweise vier Kilometer (Klassenstufe 5-10) beträgt. Seit August ist die Schülerbeförderung für diese Schüler kreisweit kostenfrei. Allerdings mit Einschränkungen: Die Regelung gilt nur bis zur Klassenstufe 10 und die innerstädtische Schülerbeförderung ist weiterhin kostenpflichtig.
„Wir sehen hier eine klare Benachteiligung unserer Möllner Schüler, deren Schulwege ebenfalls zum Teil länger als zwei Kilometer, beziehungsweise vier Kilometer sind. Die Stadt Mölln hat dem Kreis die Benachteiligung schriftlich angezeigt; eine Lösung ist allerdings noch nicht in Sicht. Die nun erarbeitete Satzung gleicht diesen Nachteil aus, bis mit dem Kreis eine Verständigung erfolgt ist; die Kosten der Schülerbeförderung trägt die Stadt Mölln“, erklärt Dr. Martin Stempel, Mitglied im SSJS-Ausschuss.
„Wir hoffen, dass die betroffenen Schülerinnen und Schüler das Angebot nutzen und sind davon überzeugt, dass sich dadurch auch die Hol- und Bringesituation, insbesondere an den Möllner Grundschulen, entspannen wird, führt Thorsten Röpke, SSJS-Mitglied aus.
Gibt die Stadtvertretung grünes Licht, setze Mölln auch kreisweit Maßstäbe: „Die Stadt Mölln wäre die einzige Stadt im Kreis, die die Schülerbeförderungskosten übernimmt“, berichtet Christiane Gehrmann.