Büchen (pm). In Schleswig-Holstein wird ein Volksbegehren zum Schutz des Wassers durchgeführt. Dabei geht es um eine Änderung des Landeswassergesetzes Schleswig-Holstein. Den Initiatoren geht es um den Schutz der Gewässer und des Trinkwassers – besonders durch die Risiken der neueren Verfahren wie zur Gewinnung von Erdöl durch Fracking.
Warum ist das Volksbegehren wichtig?
Das Grund- und Trinkwasser soll umfassend geschützt werden:
• Die Zuständigkeit für den Schutz des Wassers bei Bohrungen soll zukünftig bei den Kreisen liegen (bisher: niedersächsisches Bergamt).
• Bei unerwartetem Wasserfund soll es einen sofortigen Bohrstopp geben.
• Die Ölkonzerne sollen für von ihnen verursachte Schäden haften.
• Gefordert wird Transparenz, d.h. beantragte Ölbohrungen einschließlich des betroffenen Gebiets und des beabsichtigten Einsatzes der Fracking-Methode sollen veröffentlicht werden.
• Alle gelagerten bzw. geförderten Gefahrenstoffe sollen an Kommunen, Rettungsdienste,
Krankenhäuser und Feuerwehren zur Vorbereitung auf Katastrophenfälle gemeldet werden.
• Veröffentlichung mutmaßlicher Korruptionsfälle bei Baugenehmigungen, Grundstücksverkäufen oder Auftragsvergaben
• Schutz vor der Entsorgung (=Verpressung in tieferen Erdschichten) wassergefährdender Flowbacks (Abfall-Gemisch aus Trinkwasser und giftiger Fracking-Chemie, das zur Förderung eingesetzt wird) bei Ölbohrungen.
Benötigt werden 80.000 Unterschriften von Wahlberechtigten aus Schleswig-Holstein innerhalb von sechs Monaten (im Zeitraum vom 02.09.2019 bis 02.03.2020). Unterschriften können im Bürgerservice des Amtes Büchen (Bürgerhaus) in Büchen abgegeben werden. Der Vordruck kann auch aus dem Internet unter https://vi-wasser.de/ heruntergeladen, zweiseitig ausgedruckt, ausgefüllt und an die angegebene Adresse geschickt werden.
Weitere Informationen gibt es unter https://vi-wasser.de