Berkenthin (pm). Die Gemeinden des Amtes Berkenthin möchten weiterhin für junge und ältere Menschen Wohnflächen und Wohnraum anbieten. Hierbei stoßen die Kommunen allerdings auch an Grenzen. Der Landesentwicklungsplan gibt Kontingente beziehungsweise Entwicklungsrahmen vor.
Das Denken in starren Kontingenten sollte daher nach Auffassung der Amtsverwaltung der Vergangenheit angehören. Um den Siedlungsdruck und der damit verbundenen sehr starken Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken gerecht zu werden und damit auch dem landesweiten Ziel zur Schaffung nachzukommen, macht es nach Meinung der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Amtes Sinn, für einen Zeitraum von zwei bis drei Jahren den wohnbaulichen Entwicklungsrahmen der Gemeinden zu lockern oder auszusetzen, damit zügig der dringend benötigte Wohnraum geschaffen werden kann.
Entsprechend hat sich das Amt Berkenthin in einer Stellungnahme zum Landesentwicklungsplan an das Innenministerium gewandt. Auch sprechen sich die Gemeinden dafür aus, Baulücken in der Innenverdichtung nicht auf den wohnräumlichen Entwicklungsrahmen und damit die Kontingente anzurechnen. Begrüßt wird von den Gemeinden die Möglichkeit, Kooperationsräume zu bilden. Dies ist im Entwurf des Landesentwicklungsplans explizit vorgesehen. Gerade im Amt Berkenthin praktizieren die Gemeinden auf vielen Gebieten eine überörtliche Zusammenarbeit und ein solidarisches Miteinander. Dies kann man sich sehr wohl auch bei der Ausweisung von zusätzlichen Wohnbau- und Gewerbeflächen gut vorstellen.