Büchen (pm). Die Gemeinde Büchen erinnert die Eigentümer von Grundstücken in Büchen an ihre Pflicht, die Rinnsteine und Regeneinläufe regelmäßig zu reinigen und sauber zu halten. Ausgenommen sind die Grundstücke in der Möllner Straße und in der Lauenburger Straße.
Die regelmäßige Reinigung ist notwendig, um den Abfluss des Regenwassers zu gewährleisten. Die Starkregen-Ereignisse der letzten Zeit haben gezeigt, wie wichtig ein ungehindertes Abfließen des Wassers ist, um Überschwemmungen zu vermeiden. Sie finden die „Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Gemeinde Büchen“ im Internet auf der Homepage www.amt-buechen.eu unter der Rubrik „Verwaltung und Politik/Orts- und Verbandsrecht“.