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Titel Herzogtum Lauenburg

Kurzzeit-Pflegeplätze jetzt reservieren

von Pressemitteilung
Mai 24, 2019
Vollversammlung des Ortsjugendringes Ratzeburg

Foto: pixabay.com

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Schwarzenbek (pm). Bald stehen die nächsten Ferien und Feiertage vor der Tür. Pflegende Angehörige sollten sich deshalb schon jetzt um Kurzzeitpflegeplätze kümmern, denn die Nachfrage übersteigt zur Ferienzeit das Angebot

Fehlende Kurzzeitpflegeplätze sind gerade in den kommenden Monaten ein akutes Problem. Besonders zur Ferienzeit wird dieser Mangel für pflegende Angehörige deutlich spürbar. Denn: Auch im Raum Schwarzenbek steht keine ausreichende Zahl an Verhinderungs- oder Kurzzeitpflegeplätzen zur Verfügung. Um Familien mit dringendem Bedarf schnell und unbürokratisch helfen zu können, raten die Alloheim Senioren-Einrichtungen „Alte Oberförsterei und Sankt Franziskus“ , freie Plätze für die Ferienzeit schon jetzt zu reservieren.

In wenigen Wochen beginnen deutschlandweit die Pfingst- und Sommerferien. Pflegende Angehörige, die ihren Urlaub planen, stellt dies allerdings vor Herausforderungen. „Bei Reisen, wichtigen Terminen oder bedingt durch einen Ausfall der privaten Pflegeperson sind für viele Familien Kurzzeit- oder Verhinderungspflegeplätze sehr wichtig“, sagt Bärbel Raithel, Einrichtungsleiterin der Alloheim Senioren-Residenz „Sankt Franziskus“ in Schwarzenbek, „zu Ferienzeiten sind Kurzzeitpflegeplätze kaum vorhanden. Darum sollte man sich schon jetzt darum kümmern.“

Um pflegenden Angehörigen diese Sorge zu nehmen, sind alle freien Plätze deutschlandweit in der Alloheim-Gruppe vernetzt. Alexander Durek: „So können wir freie Pflegeplätze vermitteln und bei der Koordination helfen. Auch wenn aktuell bei uns nichts mehr frei sein sollte, suchen wir Alternativen, um zu helfen.“ Liegt der geplante Urlaubsort innerhalb Deutschlands, ließe sich damit sogar auch unkompliziert ein freier Platz in der Nähe des jeweiligen Urlaubsortes der Angehörigen finden.

Kurzzeit- beziehungsweise Verhinderungspflege ist regulär auf 56 Tage im Jahr befristet und setzt das Vorliegen eines Pflegegrades mindestens der Stufe II voraus. Immer dann, wenn Pflegebedürftige zeitweise nicht privat betreut werden können oder beispielsweise einen längeren Krankenhausaufenthalt hinter sich haben, kann man einen Kurzzeit- oder Verhinderungspflegeplatz in Anspruch nehmen. Die Pflegekassen beteiligen sich dabei an den Kosten. Nahezu alle Alloheim-Einrichtungen bieten dabei Kurzzeitpflege stationär in einer Pflege-Residenz, als mobile Pflege zu Hause oder auch im Rahmen einer Tagespflege an.

Durek rät, sich bereits jetzt um einen freien Pflegeplatz zu bemühen: „Durch den enormen Mangel an Kurzzeitpflegeplätzen wird es immer schwieriger einen Platz zu bekommen, je näher die Ferien rücken. Besonders bei Familien, die einen Angehörigen gerne in einer Residenz in ihrer Nähe untergebracht haben wollen, besteht dringender Handlungsbedarf.“

Mit einer möglichst frühen Organisation erhöhen die Angehörigen ihre Chancen einen Kurzzeitpflegeplatz zu bekommen – und können dann entsprechend planen.

Tags: Kurzzeitpflege

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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