Ratzeburg (pm). Ratzeburgs gewählter Bürgermeister Gunnar Koech hat seine gegen den Medienunternehmer Andreas Schipplick gerichtete einstweilige Verfügung zurück genommen und muss alle Kosten tragen. Das erklärt Schipplick in einer offiziellen Pressemitteilung vom heutigen 3. Mai 2019.
Weiter heißt es, dass es Schipplick damit weiter erlaubt sei, sowohl die in der Wahlinformation „Stadt Gespräch“ kurz vor der Bürgermeisterwahl enthaltenen Erklärungen über die Errichtung einer Cannabisplantage im Haus von Koechs Fahrradladen und einen fingierten Darlehnensvertrag öffentlich abzugeben. Gunnar Koech hatte am 30. März via facebook erklärt, durch einstweilige Verfügung gegen Schipplick vorzugehen. Koechs vor dem Landgericht Lübeck gestellten Antrag hatte er inhaltlich allein auf seine eigene eidliche Aussage gestützt. Darauf erging zunächst ohne Schipplicks Anhörung eine vorläufige Unterlassungsanordnung.
Andreas Schipplick dazu: „Ich verstehe nicht, warum das Gericht mich zuerst gar nicht anhören wollte. Mein Anwalt hat mir dann erklärt, dass eine solche Anhörung erst seit kurzem vom Bundesverfassungsgericht gefordert wird, was in Lübeck wohl noch nicht bekannt war. Wir haben dann Widerspruch eingelegt und unsere Beweismittel vorgelegt. Dabei handelt es sich um vier eidesstattliche Erklärungen Dritter, die meine Aussagen stützen. Unmittelbar vor dem Verhandlungstermin am 3. Mai 2019 hat Herr Koech seinen Verfügungsantrag zurück genommen. Er hatte wohl Sorge, dass das Gericht eine Falschaussage feststellen könnte. Für mich ist die Sache damit aber noch nicht abgeschlossen; ich werde Strafantrag stellen“.
Tatsächlich offen ist, warum Koech auf die selbst angekündigte Klärung der Angelegenheit nun verzichtet, denn die durch Schipplick erhobenen Vorwürfe wären rechtlich wohl verjährt. Laut Pressemitteilung von Andreas Schipplick stehe jetzt aber Koechs Strafbarkeit wegen einer falschen eidesstattlichen Erklärung im Raum.