Kiel (pm). Biikebrennen, Osterfeuer, Frühjahrsfeuer – das traditionelle Verbrennen großer Reisig- und Holzhaufen erfreut sich schon immer großer Beliebtheit. Besonders jetzt zu Ostern sind Feuer dieser Art der große Renner. Ohne Vorsichtsmaßnahmen würden diese Reisighaufen für Wildtiere allerdings zu einer tödlichen Falle, warnt Schleswig-Holsteins Tierschutzbeauftragte Katharina Erdmann.
Wichtige Rückzugsorte und Brutstätten für Tiere
Bis ins Frühjahr hinein werden zahlreiche Reisighaufen angelegt, um sie zu Ostern oder auch später im Frühjahr anzuzünden. Verbunden mit Geselligkeit sind diese Ereignisse eine willkommene Abwechslung – gerade nach so einem langen lichtarmen Winter. Wer also nicht auf dieses Ereignis verzichten möchte, der sollte Vorkehrungen treffen, denn Reisighaufen sind wichtige Rückzugsorte und Brutstätten für viele Tiere – unter anderem Wildkaninchen, Feldhasen, Igel, Mäuse, Kröten, Singvögel sowie unzählige Insekten und Spinnen, die gerade während der Brutsaison eine wichtige Nahrungsgrundlage sind. Je länger ein aufgeschichteter Haufen ungestört ist, desto mehr Tiere verkriechen sich dorthin. Diesen sollte man unbedingt die Möglichkeit geben, sich rechtzeitig vor dem Feuer in Sicherheit zu bringen, damit sie nicht zu Schaden kommen.
Am Tag des Osterfeuers einen neuen Haufen errichten
Zum Schutz dieser Tiere rät Erdmann, die bereits aufgeschichteten Haufen nicht mehr umzuschichten und stattdessen am Tag des Osterfeuers einen ganz neuen Haufen zu errichten: „Dadurch, dass Ostern in diesem Jahr so spät liegt, muss vielerorts damit gerechnet werden, dass in den bereits aufgeschichteten Reisighaufen unzählige Nester sind. Viele kann man jedoch nicht sehen. Allein durch das Umschichten würden diese zerstört werden.“ Auf keinen Fall sollte man riskieren, Vögel und Kleinsäuger, die bereits mit dem Brutgeschäft begonnen haben, in Gefahr zu bringen oder zu stören. „Viele Tiere sind in unserer teilweise sehr strukturarmen Landschaft zunehmend auf solche Strukturen angewiesen und je mehr Naturnähe wir – auch in unseren Gärten – zulassen, desto besser sind die Überlebenschancen unserer heimischen Wildtiere“, sagte die Tierschutzbeauftragte.
Die Tierschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein berät Bürgerinnen und Bürger in Fragen des Tierschutzes und ist unter der Telefonnummer 0431/988 7339 oder per Email an Katharina.Erdmann@melund.landsh.de zu erreichen.