Zwischen Panten und Kühsen ist man mit schwerem Gerät bei Gehölzpflegearbeiten beschäftigt. Denn in Schleswig-Holstein dürfen nur noch bis zum „letzten Tag des Monats Februar“ (noch ungefähr zwei Wochen) die Pflegearbeiten geführt und die Knicks „auf den Stock gesetzt“ werden.
Das Bundesnaturschutzgesetz regelt über Paragraf 39, wann es verboten ist, Bäume zu fällen beziehungsweise Hecken und Büsche auf den Stock zu setzen. Die Maßnahmen sind laut Bundesnaturschutzgesetz zwischen dem 1. März und dem 30. September verboten. Das heißt im Umkehrschluss, zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar sind die Maßnahmen wie Fällen, Schneiden und auf den Stock setzen erlaubt.