Geesthacht (pm). Im abgeschalteten Forschungsreaktor des Helmholtz-Zentrums Geesthacht ist in der vergangenen Woche eine Störung an einem Ventilator der Notabluftanlage festgestellt worden. Das teilte die schleswig-holsteinische Reaktorsicherheitsbehörde (Energiewendeministerium) am 31. Januar in Kiel mit. Die Störung wurde im Rahmen einer wiederkehrenden Prüfung festgestellt. Da die Hauptabluftanlage und außerdem in der Notabluftanlage noch ein zweiter Ventilator zur Verfügung standen, hatte die Störung keine Auswirkungen auf den bestimmungsgemäßen Betrieb der Abluftanlage.
Die Betreibergesellschaft des Forschungsreaktors hat das Ereignis der Kategorie „N“ (Normalmeldung) zugeordnet und der Reaktorsicherheitsbehörde fristgemäß gemeldet. Die Reaktorsicherheitsbehörde hat die Untersuchung des Ereignisses aufgenommen und unabhängige Sachverständige hinzugezogen.
Hintergrund
Mit der von dem Ereignis betroffenen Notlüftungsanlage wird bei einem Ausfall der Hauptlüftungsanlage die Unterdruckhaltung in dem Reaktorgebäude sichergestellt.
Der Forschungsreaktor Geesthacht wurde in 2010 endgültig abgeschaltet. Es befinden sich keine Brennelemente in der Anlage. Das Stilllegungsgenehmigungsverfahren läuft.
Orientiert an der sicherheitstechnischen Bedeutung und der Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung (S).