Kiel (pm). Zur gestern (15. Januar) erfolgten Ablehnung des Brexit-Austrittsabkommens durch das britische Unterhaus erklärt Schleswig-Holsteins Europaministerin Sabine Sütterlin-Waack: „Auch nach der heutigen Entscheidung des britischen Parlaments bleibt offen, ob es am 29. März dieses Jahres tatsächlich zu einem ungeregelten Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU kommen wird. Zum Fortgang des weiteren Verfahrens lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Vorhersage treffen. Klar ist lediglich: Der verbliebene Zeitrahmen für die Ratifizierung des Abkommens ist jetzt mehr als ambitioniert.“ Nach dem Parlament in London muss auch das Europäische Parlament dem Austrittsabkommen noch zustimmen.
Die Landesregierung habe sich frühzeitig auf alle Szenarien vorbereitet, erklärte Sütterlin-Waack weiter. „Für den Fall des geordneten Austritts hat mein Ministerium einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der heute vom Kabinett beschlossen wurde. Mit den geplanten Regelungen wollen wir für Schleswig-Holstein sicherstellen, in der im Austrittsabkommen vorgesehenen Übergangsphase – also bis mindestens Ende 2020 – Kontinuität im Wirtschafts- und Rechtsverkehr mit Großbritannien zu haben. In diesem Zeit-raum soll deshalb das Vereinigte Königreich im Landesrecht weiterhin als Mitgliedstaat der Europäischen Union gelten.“ Nach dem Gesetzentwurf blieben insbesondere auch die Rechte der in Schleswig-Holstein lebenden britischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger im Wesentlichen unverändert. Eine bereits im Austrittsabkommen vorgesehene Ausnahme hiervon stellt das Kommunalwahlrecht dar, das für britische Staatsangehörige unmittelbar mit dem Austritt entfallen würde.