Bad Oldesloe (pm). Am 11. Dezember ist der Polizei gemeldet worden, dass bei Schülern an mehreren Schulen in Bad Oldesloe ein Video kursieren soll, das Gewalttätigkeiten gegen Kleinkinder im Alter von geschätzt sechs Monaten zeigt. Das Video ist begleitet mit einer Sprachnachricht im Umlauf, in der eine männliche Person dazu auffordert, den Film weiterzuverbreiten, um den Täter bzw. die Täterin zu ermitteln.
Nach den daraufhin von der Kriminalinspektion Bad Oldesloe in enger Absprache mit der Staatsanwaltschaft Lübeck umgehend aufgenommenen Ermittlungen ist nicht davon auszugehen, dass es sich um eine in Deutschland gefilmte Tat handelt. Nach Mitteilung des Bundeskriminalamtes ist das Video seit dem Sommer im Umlauf und es wurde bereits von mehreren Ländern in eine internationale Bilddatenbank eingestellt, verbunden mit dem Hinweis, dass die Täterin – die Kindsmutter – und die Kinder in Saudi Arabien identifiziert und die Mutter dort festgenommen worden seien.
Das Verbreiten der Videos stellt eine Straftat gemäß Paragraf 131 StGB – Verbreiten von Gewaltdarstellungen – dar, die mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bedroht ist.
Der Fokus der Ermittlungen liegt zunächst auf der Klärung, durch wen das Video ursprünglich versandt worden ist, so dass es in die Schülerschaft der Bad Oldesloer Schulen gelangte.