Buchhorst/Basedow (pm). Im Rahmen des geplanten Ausbau des Elbe-Lübeck-Kanals mussten die zur Erneuerung anstehenden Brücken bei Buchhorst und Basedow auf die für den künftigen Verkehr ausgelegte Durchfahrtshöhe von 5,25 Meter angepasst werden. Das für den Ersatzneubau der Brücken zuständige Wasserstraßen-Neubauamt Magdeburg hatte 2017 eine erhebliche Kostenbeteiligung der beiden Gemeinden verlangt. Nun gibt es eine positive Kehrtwende in der Sache, die der CDU-Bundestagsabgeordnete Norbert Brackmann vorangetrieben hat.
„Die Kostenbeteiligung der Gemeinden Buchhorst und Basedow ist vom Tisch. Der Bund wird den Ersatzneubau beider Brücken vollständig finanzieren. Das wurde nun verbindlich durch den Bund entschieden. Damit werden beide Gemeinden von erheblichen Kosten entlastet. Damit ist nun auch Gerechtigkeit hergestellt, denn die Gemeinde Dalldorf musste sich ebenso wenig an den Kosten für den Ersatzneubau der Brücke beteiligen“, sagt Norbert Brackmann, nachdem er eine Entscheidung des Bundes Ende November erwirkt hat. Die betroffenen Gemeinden wurden bereits offiziell durch das Wasserstraßen-Neubauamt Magdeburg informiert.
„Die Gemeinden Buchhorst und Basedow sollten sich ursprünglich zu einem Viertel an den mehreren Millionen Euro schweren Gesamtinvestitionen für den Ersatzneubau der Brücken beteiligen. Dies hätte sie deutlich finanziell überfordert. Nun wird das Wasserstraßen-Neubauamt Magdeburg auf diese Beteiligung verzichten und im kommenden Jahr mit den Gemeinden eine Kreuzungsvereinbarung schließen. Darin wird neben der Kostenentlastung geregelt werden, dass beide Gemeinden die zukünftige Straßenunterhaltung auf den Brücken übernehmen und dafür vom Bund eine Abschlagszahlung erhalten“, berichtet der Lauenburger Norbert Brackmann.
„Es hat über ein Jahr gedauert um eine positive Entscheidung für die Gemeinden zu erreichen. Nun kann es weiter gehen. Baubeginn für die bereits planfestgestellte Brücke bei Buchhorst ist nach aktuellem Stand für den Herbst 2019 vorgesehen. Die Brücke Basedow ist noch nicht so weit, das Planfeststellungsverfahren wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen“, sagt Norbert Brackmann.
Hintergrund
Mitte August 2017 wurde Norbert Brackmann über die Absicht des Wasserstraßen-Neubauamtes Magdeburg (WNA Magdeburg) in Kenntnis gesetzt, dass sich die Gemeinden Buchhorst und Basedow an den Kosten für den Ersatzneubau der Brücken beteiligen sollen. Dazu berufte sich das WNA Magdeburg auf § 41 Abs. 5 Wasserstraßengesetz (WaStrG), dass die Kostenteilung von Kreuzungsmaßnahmen regelt. Danach seien beim Ausbau einer Bundeswasserstraße und gleichzeitiger Änderung eines öffentlichen Verkehrsweges die Kosten der Änderung unter den Beteiligten zu teilen, wobei die Maßnahmen als gleichzeitig gälten, wenn beide sie verlangten oder hätten verlangen müssen. Die Gemeinden Buchhorst und Basedow als Straßenbaulastträger verlangten jedoch keine Änderung an der Straßenbrücke. Das WNA Magdeburg bestand im Sinne des § 41 Abs. 5 WaStrG aber auf das „Verlangenmüssen“, um damit eine Kostenbeteiligung zu erreichen. Norbert Brackmann wandte sich nach Bekanntwerden des Sachverhalts umgehend an das Bundesverkehrsministerium und argumentierte mit einem rechtlichen Ermessensspielraum den das WNA Magdeburg hat, um wie in diesem Falle die Gemeinden nicht zwingend zu belasten. Das WNA Magdeburg folgt nun offenbar der Argumentation von Norbert Brackmann, dass das Wasserstraßenrecht zuerst dem Veranlasserprinzip folgt und deshalb grundsätzlich die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes die Kosten der Kreuzungsanlagen zu tragen hat.