Herzogtum Lauenburg (pm). Anlässlich der „Woche der Menschen mit Behinderung“ werben die Agentur für Arbeit Bad Oldesloe, das Jobcenter Stormarn und das Jobcenter Herzogtum Lauenburg für mehr Beschäftigungschancen für Menschen mit Behinderung. Zunächst einmal erfreulich: in den Kreisen Stormarn und Herzogtum Lauenburg haben auch Menschen mit einer Schwerbehinderung von der positiven Entwicklung am Arbeitsmarkt in diesem Jahr profitieren können. So ist die Zahl arbeitsloser schwerbehinderter Menschen im Kreis Stormarn im Durchschnitt der Monate Januar bis November von 259 im vergangenen Jahr auf 244 (minus 15 oder 5,8 Prozent) in diesem Jahr gesunken, im Kreis Herzogtum Lauenburg von 346 im Vorjahr auf 328 in diesem Jahr (minus 18 oder 5,2 Prozent).
Demgegenüber ist die Arbeitslosigkeit insgesamt im Kreis Stormarn im gleichen Zeitraum um 5,6 Prozent (absolut minus 245) zurückgegangen, im Kreis Herzogtum Lauenburg um 7,7 Prozent (absolut minus 433). Derzeit sind in Stormarn 239 Menschen mit einer Schwerbehinderung ohne Beschäftigung und im Herzogtum Lauenburg 332.
„Erfreulich ist, dass aktuell auch Menschen mit Behinderung von der guten Entwicklung am Arbeitsmarkt profitieren. Im Kreis Stormarn fiel der Rückgang bei den arbeitslosen Menschen mit einer Schwerbehinderung sogar etwas stärker aus als der Rückgang der Arbeitslosigkeit insgesamt“, sagt Dr. Heike Grote-Seifert, Chefin der Agentur für Arbeit Bad Oldesloe, zu deren Bezirk die beiden Kreise gehören.
Kritisch blickt die Agenturchefin jedoch auf die Zahlen zur Beschäftigungspflicht der Unternehmen. Gesetzliche Vorgabe ist, dass Unternehmen mit 20 und mehr Arbeitsplätzen auf mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze Menschen mit einer Schwerbehinderung beschäftigen müssen. Erfüllen sie diese Quote nicht, wird eine Ausgleichsabgabe fällig. „Im Jahr 2016* hatten im Kreis Stormarn nur 38 Prozent der Unternehmen ihre Beschäftigungspflicht in vollem Umfang erfüllt, so dass sie keine Ausgleichsabgabe zahlen mussten. Das sind 205 von insgesamt 546 Unternehmen. Im Kreis Herzogtum Lauenburg brauchten 135 und damit 44 Prozent von den insgesamt 304 beschäftigungspflichtigen Unternehmen keine Ausgleichsabgabe zahlen“, erklärt Grote-Seifert. Jeweils ein Viertel der Unternehmen in beiden Kreisen beschäftigten demgegenüber überhaupt keinen Arbeitnehmer mit einer Schwerbehinderung, obwohl sie der Beschäftigungspflicht unterliegen.
Insbesondere in Richtung dieser Unternehmen appelliert die Agenturchefin: „Nutzen Sie auch das Potential der Schwerbehinderten. Gut 60 Prozent der Jobsuchenden mit einer Schwerbehinderung haben einen qualifizierten Berufsabschluss. Nicht selten verzichten Betriebe aus Unkenntnis oder wegen unbegründeter Vorurteile auf deren Kenntnisse und Fähigkeiten. Dabei sind Menschen mit einer Schwerbehinderung oft besonders engagiert, wenn sie eine Chance bekommen. Lassen Sie sich von uns über das vorhandene Potential informieren und zu eventuellen Fördermöglichkeiten beraten“, so Grote-Seifert.
Ihren Ansprechpartner im Arbeitgeber-Service erreichen die Unternehmen unter der Service-Rufnummer 0 800 / 4 5555 20 (kostenfrei).
* Die Beschäftigungsstatistik schwerbehinderter Menschen (BsbM) ist eine Statistik, die auf Meldungen der Arbeitgeber aufbaut. Sie basiert auf den Daten, die von der Bundesagentur für Arbeit (BA) aus dem Anzeigeverfahren gemäß § 80 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) IX zur Berechnung des Umfangs der Beschäftigungspflicht, zur Überwachung ihrer Erfüllung und der Berechnung einer unter Umständen fälligen Ausgleichsabgabe jährlich erhoben werden. Diese Statistik wird jährlich mit einer 15-monatigen Wartezeit veröffentlicht.
Hintergrund-Information
Das Sozialgesetzbuch IX verpflichtet private und öffentliche Arbeitgeber, die im Jahresdurchschnitt mindestens über 20 Arbeitsplätze im Sinne der §§ 73 ff. Sozialgesetzbuch IX verfügen, wenigstens auf fünf Prozent dieser Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen (= Pflichtarbeitsplätze).
Arbeitgeber, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, haben eine Ausgleichsabgabe pro unbesetzten Pflichtplatz zu zahlen, die abhängig ist vom Grad der Erfüllung der Beschäftigungspflicht. Sie beträgt je Monat und unbesetztem Pflichtplatz mindestens 125 Euro, abhängig von der Beschäftigungsquote steigt die Ausgleichsabgabe auf bis zu 320 Euro.
Seit dem Erhebungsjahr 2016 beträgt die Höhe der Ausgleichsabgabe je Monat und unbesetzten Pflichtplatz:
•125 Euro bei einer Beschäftigungsquote von 3 % bis weniger als 5 %
•220 Euro bei einer Beschäftigungsquote von 2 % bis weniger als 3 %
•320 Euro bei einer Beschäftigungsquote von weniger als 2 %