Mölln (pm). Zur Vorstellung und Erörterung städtischer Angelegenheiten sind die Einwohner Möllns am Mittwoch, 14. November 2018, um 19 Uhr in die Mensa Auf dem Schulberg eingeladen. Auf der Tagesordnung ist unter anderem ein Vortrag zum Thema „Digitalisierung im kommunalen Umfeld“ mit anschließender Diskussion vorgesehen.
Tagesordnung
1. Eröffnung der Versammlung und Begrüßung durch den Bürgervorsteher
2. Feststellung der Zahl der anwesenden Einwohner
3. Anträge zur Tagesordnung
4. Bericht des Bürgermeisters zu aktuellen Themen
5. Vortrag zum Thema „Digitalisierung im kommunalen Umfeld“ mit anschließender Diskussion
6. Schließung der Versammlung
Besucher werden im Eingangsbereich aufgefordert, ihren Namen, Vornamen und ihre Adresse anzugeben. So wird gewährleistet, dass nur Berechtigte ihre Stimme abgeben können. Mit der Nutzung von Stimmkarten lassen sich die Abstimmungsergebnisse zweifelsfrei ermitteln.
Die Tagesordnung kann von der Einwohnerversammlung ergänzt werden, wenn mindestens 25 Prozent der anwesenden Einwohner einverstanden sind. In der jeweiligen Erörterung der Tagesordnungspunkte ist den Einwohnern hierzu auf Wunsch das Wort zu erteilen.
Der Bürgervorsteher leitet die Einwohnerversammlung. Er kann die Redezeit bis zu drei Minuten je Redner beschränken, falls dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Einwohnerversammlung erforderlich ist. Vor der offenen Abstimmung über Anregungen und Vorschläge aus der Einwohnerversammlung sind diese schriftlich festzulegen. Sie gelten als angenommen, wenn sie die Stimmenmehrheit der anwesenden Einwohner erhalten.
Das Ergebnis der Abstimmung bindet die Gremien der Stadt nur insoweit, sich mit der Angelegenheit befassen zu müssen. Es handelt sich nur um ein Meinungsbild der Anwesenden, letztlich entscheiden die zuständigen Gremien ohne jegliche Bindung an das Abstimmungsergebnis in der Einwohnerversammlung.
Angenommene Anregungen und Vorschläge, die von den zuständigen entscheidungsbefugten Organen beziehungsweise Gremien der Stadt behandelt werden müssen, sollen diesen spätestens zur übernächsten Sitzung zur Beratung vorgelegt werden. Die Beratungsergebnisse müssen in der darauf folgenden Sitzung der Stadtvertretung öffentlich bekannt gegeben werden.