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Titel Wirtschaft Immobilien

Das Baukindergeld kommt

von Pressemitteilung
Oktober 6, 2018
Das Baukindergeld kommt

CDU-Bundestagsabgeordnete für Lübeck und das nordwestliche Herzogtum Lauenburg, Professor Dr. Claudia Schmidtke. Foto: Jan Kopetzky

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Herzogtum Lauenburg (pm). Ein zentrales Wahlversprechen der CDU wurde nun eingelöst: Das Baukindergeld. Hierzu erklärt die Bundestagsabgeordnete für Lübeck und das nordwestliche Herzogtum Lauenburg, Professor Dr. Claudia Schmidtke: „Insbesondere junge Familien wollen wir beim Aufbau von Wohneigentum entlasten. Hierzu hat die CDU zur Bundestagswahl das Konzept eines Baukindergeldes entwickelt. Sehr viele Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern aus meinem Wahlkreis haben mich dazu erreicht. Daran merkt man, wie wichtig die Wohnfrage bei der Lebensplanung von jungen Menschen ist. Nun freue ich mich darüber, dass die Details zur Höhe und Beantragung des Baukindergeldes endlich feststehen.“

Schmidtke weiter: „Das Baukindergeld wird flächendeckend in Deutschland bis zu einer Einkommensgrenze von 75.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr und zusätzlich 15.000 Euro pro Kind gewährt. Der Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro je Kind und pro Jahr wird über zehn Jahre ausgezahlt. Eine Familie mit einem Kind erhält somit einen Zuschuss über zehn Jahre von insgesamt 12.000 Euro. Mit jedem weiteren Kind erhöht sich der Zuschuss um 12.000 Euro. Gewährt wird das Baukindergeld rückwirkend ab dem 1. Januar 2018.

Gefördert wird dabei ausschließlich der Ersterwerb, das heißt der erstmalige Kauf oder Neubau, von selbstgenutztem Wohneigentum in Deutschland. Neubauten sind förderfähig, wenn die Baugenehmigung zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 erteilt wurde beziehungsweise wird.

Nach dem jeweiligen Landesbaurecht sind nur anzeigepflichtige Vorhaben förderfähig, wenn die zuständige Kommune nach Maßgabe der jeweiligen Landesbauordnung durch die Bauanzeige Kenntnis erlangt hat und mit der Ausführung des Vorhabens zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 begonnen werden durfte. Beim Erwerb von Neu- oder Bestandsbauten muss der notarielle Kaufvertrag zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 unterzeichnet worden sein.“

Alle weiteren Informationen inklusive eines Online-Check zur Antragsberechtigung sind der Webseite der KfW zu entnehmen unter https://www.kfw.de/424

Tags: Baukindergeld

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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