Herzogtum Lauenburg (pm). Die CDU Landtagsabgeordneten Klaus Schlie und Andrea Tschacher wiesen gestern, am 27. September 2018, auf die Möglichkeiten der von der Dürre betroffenen schleswig-holsteinischen Landwirte hin, Hilfen vom Land in Anspruch zu nehmen: „Nach den neusten Informationen im schleswig-holsteinischen Finanzausschuss werden unsere Bauern, die durch die diesjährige Dürre in Existenznot geraten sind, noch in diesem Jahr finanzielle Hilfe beim Land beantragen können“, so Andrea Tschacher (MdL).
Die Bedürftigkeit wird laut der dafür zuständigen EU-Rahmenrichtlinie anhand von Kriterien wie beispielsweise mindestens 30 Prozent weniger Ernteerträge im laufenden Jahr, Berücksichtigung von anderen Einnahmequellen und von verfügbaren Vermögen festgestellt.
„Deswegen empfehle ich den landwirtschaftlichen Betrieben eine interne Vorprüfung ihrer Zahlen durch versierte Berater, zum Beispiel vom Landwirtschaftlichen Buchführungsverband oder der Landwirtschaftskammer“, ergänzt Klaus Schlie (MdL).
Wer dann im Oktober einen Antrag beim LLUR einreicht, kann bis Ende des Jahres finanzielle Hilfe als Abschlag in Anspruch nehmen. Erst nach Abschluss der Betriebsergebnisse 2018 kann dann rechtssicher der Anspruch geprüft werden. Zu beachten ist: Unberechtigt geltend gemachte Hilfen müssen zurückgezahlt werden. Rechtssicherheit bei öffentlichen Geldern bedeutet immer auch Bürokratie. Anders geht es leider nicht.